Steuererklärung Anlage V

Hallo,

ich muß bei der Einkommensteuererklärung die Anlage V wegen Vermietung abgeben.
Muß hier die Zeile 12 (Umlageneinnahmen) ausgefüllt werden, wenn sie sich mit der Summe der Ausgaben (Werbungskosten), Zeilen 39 bis 50, deckt, also aufhebt ?
Kann ich dann nicht beides weg lassen und einen kurzen Vermerk darüber in der Erklärung angeben.

Danke für Antworten

Gruß Grünfink

Hier nochmal Grünfink, eine Korrektur:

Zeile 12 deckt sich mit den Zeilen 46 bis 50.

Entschuldigung bitte…

Servus,

(1) die Einnahmen aus Umlagen decken sich nie mit den umgelegten Kosten, weil die NK-Abrechnung nie vor dem Ende des Abrechnungszeitraums erstellt wird. Daher ist es nützlich, auf eine solche Behauptung im Rahmen der ESt-Erklärung zu verzichten.

(2) Wenn die Einnahmen aus NK-Vorauszahlungen und NK-Abrechnungen und die Ausgaben für die umgelegten Kosten dem Vermieter nicht zufließen, sondern den Bereich der vom Verwalter geführten Fremdgeldkonten nicht verlassen, wird es nicht beanstandet, wenn in diesem Zusammenhang weder Einnahmen noch Ausgaben erklärt werden.

(3) Wenn man das als Eigentümer, der seine Objekte selbst verwaltet, ebenso halten möchte, muss man halt darum betteln, aber gehen geht das schon auch. Dann aber nicht maulfaul sein, sondern im ersten Jahr dieser Handhabung mundgerecht erläutern. Ältere Sachbearbeiter, die das noch als Standard erlebt haben, springen leicht darauf an.

Schöne Grüße

MM

dann tragen Sie doch beides ein, es führt nur zu Rückfragen, wenn beides nicht eingetragen wird, denn bei fast allen gibt es Umlagen und das FA will diese Angaben in diesen Zeilen!
Lia

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Hallo,

wenn man zum ersten Mal solche Angaben machen muss, würde ich empfehlen, einmal das Geld für eine gute Beratung auszugeben, also vielleicht Rücksprache mit einem Steuerbüro oder änlichem. Dann ist man auf der sicheren Seite und kann nachfolgende Jahre selbst bearbeiten. Die Kosten für diese Beratung können beim nächsten Jahresausgleich wieder geltend gemacht werden.
Aufgrund mangelnder Erfahrung in diesem Bereich möchte ich keine falschen Auskünfte geben, daher mein Rat mit der Beratung.

Viel Glück!!!
MfG
emasch

Servus,

alles Nötige hat der Fragesteller bereits erfahren - wenn es nur darum geht (und er z.B. keine Mühe mit der Berechnung der Abschreibung hat), braucht er keinen StB.

Schöne Grüße

MM