Servus,
(1) die Einnahmen aus Umlagen decken sich nie mit den umgelegten Kosten, weil die NK-Abrechnung nie vor dem Ende des Abrechnungszeitraums erstellt wird. Daher ist es nützlich, auf eine solche Behauptung im Rahmen der ESt-Erklärung zu verzichten.
(2) Wenn die Einnahmen aus NK-Vorauszahlungen und NK-Abrechnungen und die Ausgaben für die umgelegten Kosten dem Vermieter nicht zufließen, sondern den Bereich der vom Verwalter geführten Fremdgeldkonten nicht verlassen, wird es nicht beanstandet, wenn in diesem Zusammenhang weder Einnahmen noch Ausgaben erklärt werden.
(3) Wenn man das als Eigentümer, der seine Objekte selbst verwaltet, ebenso halten möchte, muss man halt darum betteln, aber gehen geht das schon auch. Dann aber nicht maulfaul sein, sondern im ersten Jahr dieser Handhabung mundgerecht erläutern. Ältere Sachbearbeiter, die das noch als Standard erlebt haben, springen leicht darauf an.
Schöne Grüße
MM