Steuererklärung - Arbeitszimmer und Dienstreisen

Hallo,

bin an meiner Steuererklärung und hätte 2 Themenfelder, bei denen ich ins Grübeln gekommen bin.
Hoffentlich kann mir wieder jemand von Euch helfen.

Arbeitszimmer
Meine Frau nutzt ein Arbeitszimmer zuhause. Wir wohnen im Eigenheim, das infolge der Zeit bereits bezahlt und abgeschrieben ist (Älter als 50 Jahre).

Ich bin etwas ratlos, was ich ansetzen soll. Als Mieter wäre es klar Anteil genutzte qm von der Gesamtfläche.

Jetzt habe ich weder Miete noch Zinsen / Abschreibung etc., die ich ansetzen kann.

Wie gehe ich hier am besten vor?

Dienstreisen

Ich habe einen festen Arbeitsplatz (Büro / Standort) und einen Dienstwagen. Ab und zu fahre ich berufsbedingt an einzelne Standort in Deutschland mit dem Dienstwagen. Reisekosen (Verpflegung, Übernachtung etc.) kann ich beim Arbeitgeber über die Reisekostenabrechnung eireichen. Sprit zahlt der Arbeitgeber. Kann ich bei meiner Steuererklärung hier trotzdem etwas geltend machen?

Was meint? Habt Ihr Erfahrungen und Tipps? Wäre klasse!

Viele Grüße
H.

Hallo,

das ist natürlich geregelt und zu Papier gebracht worden:

  • Miete
  • Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen,
  • Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind,
  • Wasser- und Energiekosten,
  • Reinigungskosten,
  • Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren, Gebäudeversicherungen,
  • Renovierungskosten.

Davon setzt Du halt an, was passt.

Gruß
C.

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Danke, wie gehe ich damit um … „Eigenheim, das infolge der Zeit bereits bezahlt und abgeschrieben ist (Älter als 50 Jahre).“ … keine Afa mehr. … einen Tipp?

Dir entstehen also keinerlei Kosten bei deinen Dienstreisen. Inwiefern sollen nicht vorhandene Kosten dein steuerpflichtiges Einkommen mindern? Dein Arbeitgeber kann das von der Steuer abziehen, aber doch nicht du.
Oder willst du Tipps, wie du das Finanzamt betrügen kannst? Weiß nich, ob das hier erlaubt ist.

Gruß, Diva

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Renovierungen absetzen. Die sollten nach über 50 Jahren ja durchaus anfallen.

so ist es. Nur die laufenden Kosten machen hier (anteilig) Kosten des Arbeitszimmers aus.

Ja - so wie das in der Steuererklärung abgefragt wird: Die Differenz zwischen den steuerlich ansetzbaren Beträgen und denen, die der Arbeitgeber erstattet hat.

Beispiel: Mehraufwand für Verpflegung bei mehrtägigen Reisen steuerlich = 28 € / Tag. Wenn der Arbeitgeber täglich den Gegenwert einer Currywurst mit Pommes à 7,80 € erstattet, bleiben Werbungskosten in Höhe von 19,20 €.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Rückmeldung, nein, möchte das Finanzamt nicht betrügen. Das Thmea steht nur bei quasi bei jedem Ratgeber und ich war mir unsicher. Auch da ich trotz Dienstwagen die tägliche eFahrt zur Arbeit absetzen kann.

Was soll „absetzen“ in diesem Zusammenhang bitte bedeuten?

Werbungskosten können auch bei der „Pendlerpauschale“ nur dann geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige Aufwand trägt. Wenn der auf diese Fahrten entfallende geldwerte Vorteil wie bei Dienstwagenüberlassung üblich durch den Arbeitgeber pauschal versteuert ist, muss die „Pendlerpauschale“ erklärt werden, weil die pauschal versteuerten Zuschüsse zu Fahrtkosten in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind. Da wird dann aber nichts irgendwie „abgesetzt“, was immer auch dieser Begriff, der im deutschen Steuerrecht nirgendwo vorkommt, auch bedeuten sollte, sondern es geht um die Darstellung eines Nullsummenspiels in der Einkommensteuererklärung.

Hinweis zur Validierung von Dingen, die irgendjemand in

in den Weiten des Web herumfanfart: Wer im Zusammenhang ESt irgendwas in einem „Ratgeber“ schreibt, ohne den Bezug auf die gesetzliche Grundlage anzugeben, ist als Ratgeber weder hilfreich noch seriös und braucht nicht gelesen zu werden.

Wer etwas von „absetzen“ schreibt, sollte zumindest mit allergrößter Vorsicht gelesen werden.

Schöne Grüße

MM

Ok, denke, ich habe es verstanden. Schönen Sonntag, beste Grüße H.

Dir ist schon klar, dass das auch 2 verschiedene Kostenfaktoren sind? Der Anschaffungspreis des Wagens und die Betriebskosten sprich Sprit, Wartung, Reparaturen.

Servus,

spielen beim Ansatz der täglichen Fahrt zur Arbeit keine Rolle. Neben der „Pendlerpauschale“ von 0,30 € / Entfernungskilometer ist da nichts weiter als Werbungskosten anzusetzen. Der ermittelte Wert wird dann mit bereits erhaltenen Zuschüssen des Arbeitgebers saldiert, und wenn noch was davon bleiben sollte, hat man ein paar Euro Werbungskosten beisammen und kann hoffen, dass irgendwo anders her die übrigen neunhundertundetwas Euro kommen, so dass sich der Betrag überhaupt auswirkt.

Schöne Grüße

MM

Ich meinte das so: Es fallen ja tatsächliche Kosten durch die Fahrten zur Arbeit an, und die sind höher als die „Betriebskosten“ des Arbeitszimmers.