Steuererklärung aus Vorjahr nach Wohnortwechsel

Hallo zusammen,

ich muss noch meine Lohnsteuererklärung für 2008 nachholen.

Ich bin in der Zwischenzeit umgezogen und es ist ein neues Finanzamt für mich zuständig.

Muss ich nun die alte Steuererklärung an das DAMALS gültige Finanzamt senden, oder mit der aktuellen Steuererklärung an mein neues?

Ich würde auf erstes tippen, bin aber unsicher,

Soviel Text für eine Frage.
Die Antwort: ruf beim Finanzamt an wo du jetzt wohnst und frag die. Rufe 3x zu unterschiedlichen Zeiten an um sicher zu gehen und notiere dir die Namen.

moin,

steuererklärung immer an das finanzamt des wohnortes, an dem man gerade (zum zeitpunkt der abgabe der steuererklärung) „hauptsächlich“ wohnt (also auch hauptwohnsitzlich gemeldet ist).
das fa zieht sich die notwendigen unterlagen dann vom jeweiligen vorherigen fa.

saludos, borito

/t/welches-finanzamt-ist-zustaendig–4/1795976

Guten Morgen,
es ist egal wo Du die Steuererklärung hinschickst, es wird immm an das zuständige weitergeleitet.
Ich würde es an den Sitz des derzeigen Wohnortes schicken, da diese ja auch für die nächste Zeit in Steuersachen zuständig ist.
Gruss Hermann47

Hallo,

nimm das Neue AMT. Die Steuernummer ist wichtig. So wirst Du erkannt.

Viel Glück wünscht

Wolfgang aus Oberbayern

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hallo,

es ist immer das Finanzamt zuständig wo du deinen hauptwohnsitz hast, d.h. alle steuererklärunge aich die aus dem Vorjahr gehen an das neue FA.

gruß
Sven

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Ich weis leider die Antwort nicht.

Ich würde einfach schriftlich beim alten und beim neuen Finanzamt nachfragen und meine Telefonnummer nicht angeben.
So sind die Finanzämter gezwungen schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu antworten.
Die schriftlichen Anfragen würde ich gegen Empfangsbestätigung abgeben.
(Beim jetzt auswärtigen Finanzamt mit Einwurfeinschreiben zusenden. Ein gerichtstauglicher Zeuge muss den genauen Text im Briefumschlag beeiden können und dass genau dieses Schreiben bei der Post mit der Anschrift vom auswärtigen.)

Sollten die Finanzbeamten nicht innerhalb angemessener Zeit (z.B. 3 Wochen) antworten, so würde ich die Steuererklärung da abgeben, wo es für mich einfacher ist.
Für die persönliche Abgabe der Einkommensteuererklärung bei dem zuständigen Sachbearbeiter würde ich mir einen gerichtstauglichen Zeugen mitnehmen.
(Trotzdem um eine schriftliche Angabebestätigung bitten = Eingangsstempel + Unterschrift des Sachbearbeiters.)

Sollte einer meckern, dass die Einkommensteuererklärung beim falschen (nicht zuständigen) Finanzamt abgegeben wurde, so kann ich beweisen

  1. dass ich rechtzeitig gefragt habe (und das Finanzamt nur zu faul war auf eine einfache Frage innerhalb angemessener Zeit zu antworten)
  2. dass ich die Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben habe (selbst wenn das nicht das zuständige Finanzamt war)

Hallo,

bin nicht wirklich der Steuerexperte, deshalb auch nur als Interessent gemeldet. Aber meiner Meinung nach ist ab Wohnungswechsel das „neue“ Finanzamt zuständig.

Gruß
Hermann

Hallo,

an das neue.
Auf der Steuererklärung wird aber auch nach dem alten gefragt (Hauptformular, Zeilen 5+6).

Viele Grüße

Paola