Steuererklärung Außergewöhnliche Belastung

Hallo an Alle, meine Partnerin ( Peruanerin aber nicht mit mir verheiratet ) und meine Tochter ( 1 Jahr alt deutsche und peruanische Staatbürgerschaft) sind vor 6 Monaten zu mir nach Deutschland gekommen. Wir hatten vor vorerst in Deutschland zu leben. Dazu musste unsere Tochter in das Geburtenregister eingetragen werden und der Aufenthalt meiner Partnerin beantragt werden. Da meine Partnerin vorerst nur eine Duldung erhalten hat mussten auch Behandlungskosten bei einem Arzt selbst getragen werden. Sämtliche Kosten beliefen sich in etwa ( Papiere und Behandlung) auf etwa 800 Euro. Nun meine Frage: Kann ich diese Kosten steuerlich als Sonderausgaben absetzen ?

Vielen Dank für Euer Interesse

Hallo,

Behördenkosten für den Aufenthalt etc. sind Kosten der privaten Lebensführung, diese sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Kosten der ärztlichen Behandlung deiner Tochter kannst du als außergewöhnliche Belastung im Hauptbogen der Einkommensteuererklärung ansetzen. Soweit diese die zumutbare Belastung übersteigen, mindern sie dein zu versteuerndes Einkommen.

Allerdings kannst du (soweit kein eigenes Einkommen oder ausreichendes Vermögen vorliegt) den (Natural-) Unterhalt an die Mutter des gemeinsamen Kindes in der Anlage Unterhalt als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

Das ist dem Finanzamt völlig schnurzpiepe.

Schöne Grüße!

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vielen Dank für die prompte Antwort und Danke für die Ausführungen.
Die Sache mit den Staatsbürgerschaften habe ich nur aufgeführt weil die Mutter dadurch das Recht hat bei Ihrem Kind zu leben. Meine Tochter ist bei mir Krankenversichert. Meine Gedanken gingen nur in die Richtung uns ein Familienleben zu ermöglichen, da derzeit alle Kosten nur durch mein Einkommen gedeckt werden müssen. Daher der Gedanke zur außergewöhnlichen Belastung

Wie wäre es denn dann mit der Gründung einer Familie?

Das ist bei mir auch nicht anders. Wer soll das denn sonst decken?

Btw., eine Hochzeit würde das natürlich auch nicht ändern.

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Ich verstehe was du meinst und sehe es ja grundsätzlich auch so. Mit einer Ausnahme. Meine Partnerin oder die Mutter meines Kindes hat durch Ihre " Duldung " keinerlei Einnahmen und keinerlei andere Unterstützung oder Zuschüsse. Aber wenn dies steuerlich so ist, dann ist es eben so. War nur ein Gedankengang von mir. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.