Steuererklärung - Autoreparatur absetzbar?

Auf dem Weg zur Arbeit habe ich mit meinem Wagen ein Mega-Schlagloch mitgenommen. Worauf hin mir ein Stossdämpfer zu Schaden kam. Kann ich diese Reparatur bei der Steuererklärung absetzen oder sagt das FA Verschleiß?

Tut mir leid, von diesen Dingen habe ich keine Ahnung.
Ich bin neu hier, deshalb meine Frage: Wie ist mein Name unter die Experten für Steuerfragen gekommen? Ich habe das weder angekreuzt noch sonst irgendwie angegeben, dass ich etwas davon verstehe.
Gruß Barbara 100:

Auf dem Weg zur Arbeit habe ich mit meinem Wagen ein
Mega-Schlagloch mitgenommen. Worauf hin mir ein Stossdämpfer
zu Schaden kam. Kann ich diese Reparatur bei der
Steuererklärung absetzen oder sagt das FA Verschleiß?

Auf dem Weg zur Arbeit habe ich mit meinem Wagen ein
Mega-Schlagloch mitgenommen. Worauf hin mir ein Stossdämpfer
zu Schaden kam. Kann ich diese Reparatur bei der
Steuererklärung absetzen oder sagt das FA Verschleiß?

Das kann ich leider nicht beantworten.

Auf dem Weg zur Arbeit habe ich mit meinem Wagen ein
Mega-Schlagloch mitgenommen. Worauf hin mir ein

Stossdämpfer

zu Schaden kam. Kann ich diese Reparatur bei der
Steuererklärung absetzen oder sagt das FA Verschleiß?

Hallo,
tut mir leid, ich bin kein Experte für Steuerfragen,
ich habe nur angegeben, dass ich mich für Steuerfragen
interessiere.
Ich glaube, wenn man nicht selbstständig ist, ist eine
Reparatur für das Fahrzeug schon über die
Kilometerpauschale abgegolten. Aber ich würde einfach
mal die Reparaturkosten in die Steuererklärung
einsetzen, die können das ja dann anerkennen oder
rausstreichen. Was kann schon passieren?
Gruß

Auf dem Weg zur Arbeit habe ich mit meinem Wagen ein
Mega-Schlagloch mitgenommen. Worauf hin mir ein Stossdämpfer
zu Schaden kam. Kann ich diese Reparatur bei der
Steuererklärung absetzen oder sagt das FA Verschleiß?

In der mittlerweile wieder anerkannten „Pendlerpauschale“ (ct/km einfache Fahrt) sind alle FZ-Kosten bereits enthalten.
Das Schlagloch zählt zudem zum allegemeinen Lebensrisiko.
Zuätzl. Hinweis: Hapflichtversicherung-Kfz mit einreichen, absetzbar.

Hallo,

Die Kosten für einen Unfall, der sich auf einer beruflichen Fahrt (Dienstreise, Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung) ereignet hat, können - abzüglich Erstattungen der Versicherung oder des Arbeitgebers - als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Durch die Rückkehr zu den Regelungen der (alten) Pendlerpauschale können auch die Kosten für einen Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Zu den Kosten zählen - sofern sich der Unfall auf der Fahrt zum Arbeitsplatz oder auf dem Rückweg von der Arbeit zur Wohnung ereignet hat - alle durch den Verkehrsunfall entstandenen Aufwendungen, soweit sie nicht bereits durch den Arbeitgeber, den Unfallgegner oder durch die eigene Versicherung ersetzt werden.Die Kosten der Reparatur für das Auto sind selbst dann absetzbar, wenn auf den Erstattungsanspruch von der Versicherung verzichtet wird. Übernimmt eine Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten, ist die Selbstbeteiligung absetzbar. Wird das Fahrzeug nicht repariert, kann anstatt der Reparaturkosten eine Wertminderung (Absetzung für außergewöhnliche abnutzung = AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) geltend gemacht werden. Der Wertverlust ist allerdings nachzuweisen und die AfaA kann nur im Veranlagungszeitraum des Schadeneintritts vorgenommen werden.

Zu den absetzbaren Unfallkosten gehören auch Aufwendungen für die Schadensbeseitigung an anderen Sachgegenständen (Beispiel: mitgeführtes Gepäck oder die zerstörte Kleidung). Außerdem sind zu berücksichtigen: Die Kosten für den Abschleppdienst und für einen Leihwagen (angemessener Mietwagen), solange das eigene Fahrzeug sich in der Werkstatt befindet sowie eventuell zu tragende Kosten für den Sachverständigen.

Da es nun aber keinen direkten „Unfallgegner“ gab würde ich raten dieses durch ein Gutachten bestätigen zu lassen.In jedem Fall würde ich aber die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen und warten was das Finanzamt dazu sagt. Deswegen auch in jedem Fall bitte den Bescheid ganz genau lesen! Wurden die Kosten mit als Werbungskosten im dann kommenden Bescheid berücksichtigt.

Hoffe ich konnte helfen!

Wenn noch Fragen bestehen einfach MAILDEN :smile:

Viele Grüße!