Hallo,
ich hoffe, ich finde hier ein paar hilfreiche Antworten auf ein paar Fragen/Probleme, die sich mir stellen.
Folgende Annahmen:
Hr. Muster ist Anfang 2010 im 3. Lehrjahr. Er fährt täglich 90km zur Firma (insgesamt 180km pro Tag) mit seinem privaten eigenen PKW. Er bezieht zudem Berufsausbildungsbeihilfe und bekommt im Rahmen dieser eine Fahrkostenerstattung monatlich.
Hr. Muster besteht im Juni seine Abschlussprüfung und wird von der Firma übernommen. Er war also im Jahr 2010 für 6 Monate Azubi mit einem Entgelt von XY ohne Steuerabzug (unter Steuerfreigrenze), und 6 Monate Angestellter mit einem Verdienst deutlich über der Freigrenze. Für dieses vereinbarte monatliche Gehalt werden Lohnsteuern einbehalten, in der Höhe als würde man das ganze Jahr das Gehalt beziehen.
Da Hr. Muster aber nur 6 Monate steuerpflichtiges Gehalt bezog, bekommt er am 31.12.2010 einen Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, mit dem tatsächlichen Steuersatz für 6x Gehalt (statt 12 x gehalt). Es ergibt sich also eine satte Steuererstattung.
Auf dem Gehaltszettel zum 31.12.2010 steht die Jahressumme, die Hr. Muster im KOMPLETTEN Jahr in der Firma verdient hat, also einschl. des Azubi-Gehalts.
Dieses Jahres-Gesamt-Brutto wird für die Steuer heranzgezogen, was dann letztendlich wie oben gesagt zur dieser Steuererstattung führt.
Hr. Muster macht trotzdem seine Einkommenssteuererklärung, da er ja noch die hohen Werbungskosten geltend machen will (für sein eh schon geringeres Jahresbrutto). Er mindert damit sein steuerpflichtiges Jahresbrutto in so weit, dass nochmals eine Steuererstattung folgt.
Die hier alles entscheidende Frage wäre nun, welche Werbungskosten er ansetzen kann.
Die des kompletten Jahres (also auch die Werbungskosten während der Rest-Ausbildung, (da das Azubi-Gehalt auch im Jahres-Gesamtbrutto für die Steuer berücksichtigt wurde), obwohl es da im Rahmen des BAB schon eine Fahrtkostenbeteiligung gab), oder dürfen nur die Werbungskosten seit dem bestehen des Angestelltenverhätnisses angerechnet werden?
Wenn Hr. Muster Werbungskosten fürs ganze Jahr angebe(n) (muss), muss er dann auch zwangsläufig die Fahrtkosten vom BAB aufführen, dass es da schon eine „Erstattung“ gab?
Ist schwer zu formulieren, ich hoffe, es kann jemand meinen Erläuterungen folgen.
Besten Dank schonmal,
Grubenolm