Steuererklärung - Azubi, Angestellt 6 Monate

Hallo,

ich hoffe, ich finde hier ein paar hilfreiche Antworten auf ein paar Fragen/Probleme, die sich mir stellen.

Folgende Annahmen:
Hr. Muster ist Anfang 2010 im 3. Lehrjahr. Er fährt täglich 90km zur Firma (insgesamt 180km pro Tag) mit seinem privaten eigenen PKW. Er bezieht zudem Berufsausbildungsbeihilfe und bekommt im Rahmen dieser eine Fahrkostenerstattung monatlich.

Hr. Muster besteht im Juni seine Abschlussprüfung und wird von der Firma übernommen. Er war also im Jahr 2010 für 6 Monate Azubi mit einem Entgelt von XY ohne Steuerabzug (unter Steuerfreigrenze), und 6 Monate Angestellter mit einem Verdienst deutlich über der Freigrenze. Für dieses vereinbarte monatliche Gehalt werden Lohnsteuern einbehalten, in der Höhe als würde man das ganze Jahr das Gehalt beziehen.
Da Hr. Muster aber nur 6 Monate steuerpflichtiges Gehalt bezog, bekommt er am 31.12.2010 einen Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, mit dem tatsächlichen Steuersatz für 6x Gehalt (statt 12 x gehalt). Es ergibt sich also eine satte Steuererstattung.
Auf dem Gehaltszettel zum 31.12.2010 steht die Jahressumme, die Hr. Muster im KOMPLETTEN Jahr in der Firma verdient hat, also einschl. des Azubi-Gehalts.
Dieses Jahres-Gesamt-Brutto wird für die Steuer heranzgezogen, was dann letztendlich wie oben gesagt zur dieser Steuererstattung führt.

Hr. Muster macht trotzdem seine Einkommenssteuererklärung, da er ja noch die hohen Werbungskosten geltend machen will (für sein eh schon geringeres Jahresbrutto). Er mindert damit sein steuerpflichtiges Jahresbrutto in so weit, dass nochmals eine Steuererstattung folgt.

Die hier alles entscheidende Frage wäre nun, welche Werbungskosten er ansetzen kann.
Die des kompletten Jahres (also auch die Werbungskosten während der Rest-Ausbildung, (da das Azubi-Gehalt auch im Jahres-Gesamtbrutto für die Steuer berücksichtigt wurde), obwohl es da im Rahmen des BAB schon eine Fahrtkostenbeteiligung gab), oder dürfen nur die Werbungskosten seit dem bestehen des Angestelltenverhätnisses angerechnet werden?
Wenn Hr. Muster Werbungskosten fürs ganze Jahr angebe(n) (muss), muss er dann auch zwangsläufig die Fahrtkosten vom BAB aufführen, dass es da schon eine „Erstattung“ gab?

Ist schwer zu formulieren, ich hoffe, es kann jemand meinen Erläuterungen folgen.

Besten Dank schonmal,
Grubenolm

Hallo,
es können die Werbungskosten des gesamten Jahres angesetzt werden. Anzusetzen sind jedoch nur die Kosten die man selbst getragen hat, d.h. der erhaltene Fahrtkostenzuschuss ist von den Werbungskosten abzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Grubenolm,

das ist einfach. :wink: Also, er kann bei der Einkommensteuererklärung natürlich alle Werbungskosten vom gesamten Jahr ansetzen. Allerdings muß er auch die öffentlichen Ausbildungsbeihilfen (sprich BAB) angeben. Da gibt es kein Wahlrecht. Der Gehaltszettel nennt sich übrigens elektronische Lohnsteuerbescheinigung, da der AG die Daten schon an das Finanzamt gesendet hat.

Aber das der Arbeitgeber einen Jahresausgleich macht und einem Steuer erstattet, ist mir neu. Normalerweise macht man gerade deshalb eine Einkommensteuererklärung, weil die Erstattung der Lohnsteuer nur das Finanzamt machen kann. Könnte Herr Muster das näher erklären?

Viele Grüße,
C.

Vielen Dank für die Antwort.

Aber das der Arbeitgeber einen Jahresausgleich macht und einem
Steuer erstattet, ist mir neu. Normalerweise macht man gerade
deshalb eine Einkommensteuererklärung, weil die Erstattung der
Lohnsteuer nur das Finanzamt machen kann. Könnte Herr Muster
das näher erklären?

Hallo blau123,

Hr. Muster kann das genauer erklären.
Nehmen wir mal an, Herr Muster war von 01.01.2010 bis 31.07.2010 Azubi bei der Mustermann GmbH. Verdienst: 450€ / Monat. Es werden keine Lohnsteuern abgeführt, lediglich SV-Beiträge.
Vom 01.08.2010 an ist Herr Muster Angestellter. Er Verdient nun sagen wir mal 2300€ brutto. Auf die 2300€ monatlich entfallen laut Brutto-Netto-Rechner 296,75€ Steuern monatlich, die der AG abführt.
Am Jahresende hat Hr. Muster also ein Gesamt-Jahresbrutto von:
(8 x 450€) + (4 x 2300€) = 12.800€.
In den 4 Monatne hat er 4 x 296,75€ = 1187€ Steuern bezahlt.

Das Gesamt-Jahresbrutto von 12.800€ ist aber lediglich nur mit 280€ zu versteuern (laut Brutto-Netto-Rechner).
Also bekommt Hr. Muster eine Rückzahlung von 1187€ - 280€ = 907€.
Das macht der Arbeitgeber (es sei denn der Arbeitnehmer widerpsricht).
Dieser Ausgleich betrifft nur die Steuerprogression. Würde Hr. Muster das ganze 2300€ verdienen, hätte das keinen Ausgleich zur Folge.

Und Hr. Muster macht trotz des Ausgleichs die Steuererklärung, da er ja noch seine Werbungskosten geltend machen kann und sein Jahres-Brutto von 12.800€ damit noch weiter mindern kann um evtl. auch die restlichen 280€ Lohnsteuer zurückzubekommen (je nach Höhe der Werbungskosten). Schafft er dies, erhält Hr. Muster nochmals eine Erstattung vom Finanzamt.

Hallo Grubenolm,

ich meinte eigentlich nur den internen Steuerausgleich durch den Arbeitgeber, das hatte ich bisher noch nicht, aber jetzt bin ich schlauer. :wink:

Vielen Dank!

Hallo,

ein Lohnsteuerausgleich ist immer für das ganze Jahr (also gesamter Jahreslohn und gesamtes Jahres-brutto) anzusetzen.

Hallo,

nach dem Einkommensteuergesetz war der Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleich rechtens.

Du gibst für das gesamte Kalenderjahr die Erklärung ab, somit sind auch alle Aufwendungen des Jahres anzugeben. In den ersten 6 Monaten hast du ja auch Berufskleidung gekauft; also gehört sie auch zu den Werbungskosten.

Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Fahrtkostenbeteiligung zu berücksichtigen sind. Im Notfall ein Anschreiben fertigen und der Erklärung beifügen.

Gruß

Hallo, also da würde ich ehrlich gesagt einen steuerberater aufsuchen… ich würde die kosten dennoch geltend machen, da die BAB mit dem FA nichts zu tun haben und auch keine mitteilung bekommen… :wink:

aber besser ist du sprichst da mit deinen steuerberater, wenn du keinen hast, schreib mir ne mail, ich habe da einen wirklich guten kontakt.