Steuererklärung bei 200€/Mon als Kleinunternehmer?

Hallo,
ich bin Student und werde bald nebenher Flyer verteilen, von meinem Auftraggeber erhielt ich folgenden Vordruck für eine Honorarnote, die ich ihm für die Aufträge ausstellen soll:

Für die freie Mitarbeit an dem Projekt „XYZ“ berechne ich wie vereinbart einen Gesamtbetrag von … €.

Hiermit versichere ich, dass ich obiges Honorar im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung 2011 beim Finanzamt
versteuern werde.

Gemäß §19 USTG wird aufgrund meiner Kleinunternehmerschaft keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Jetzt wüsste ich gerne ob ich, wenn ich sowieso nur bei 100 bis 200 € im Monat liege tatsächlich eine Steuererklärung schreiben muss bzw. wo die Grenze liegt ab der ich das machen müsste.
Und natürlich auch ob das mit der Honorarnote in der Form Grundsätzlich in Ordnung geht.

Danke im voraus

Hallo Seb25,
wenn die Einkünfte 400 €/Monat nicht übersteigen, zählt es als geringfügiges Einkommen. Es muss also nicht versteuert werden.
Mit der Honorarnote kann ich leider gar nicht weiterhelfen.
Viele Grüße Sylke

Hallo,
kurze Antwort audf deine Fragen:
1, Nein, wenn Du keine weiteren Einkünfte hast
2, ja, Du dürftest auch keine andere Wahl haben wenn Du für den auftraggeber tätig werden willst.
Gruss Hermann

Jetzt wüsste ich gerne ob ich, wenn ich sowieso nur bei 100
bis 200 € im Monat liege tatsächlich eine Steuererklärung
schreiben muss bzw. wo die Grenze liegt ab der ich das machen
müsste.

Hallo,

sobald ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit besteht, muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden. Denn die Steuern werden ja nicht, wie beim Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Also gilt das auch für geringe Einkünfte.

Und natürlich auch ob das mit der Honorarnote in der Form
Grundsätzlich in Ordnung geht.

Bezüglich der Honorarnote sollte ein guter Steuerberater bessere Antworten geben können, da er den Einzelfall bewerten kann. Steuerberater bieten ihre Dienste übrigens auch online an, sofern noch kein Steuerberater vorhanden ist, gibt es unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php eine gute Auswahl.

hallo,

der schrieb vom „arbeitgeber“ ist nur zu dessen eigener absicherung. kann aus meiner einschätzung heraus unterschrieben werden.

wegen der 100-200 euro p.m. mußt du sicher keine steuererklärung abgeben, da du damit in summe deutlich unter dem betrag liegst, ab dem das fa erstmalig hellhörig wird.

hast du jedoch noch andere einnahmen, dann kann das in summe gesehen schon rechtfertigen, eine steuererklärung abgeben zu müssen/sollen. letztendlich kann sowas immer nur unter kenntnis aller faktoren beantwortet werden.
eine steuererklärung kann ja auch durchaus sinn machen, wenn man zwar wenig bis fast nichts an einnahmen anzugeben hat, sehr wohl aber etwas abzusetzen (auch als übertrag ins nächste jahr, wenn man keine steuern im laufenden jahr gezahlt hatte).

saludos, borito

Hallo,
ist ok so. Sie müssen ein Gewerbe anmelden. Kleinunternehmer bedeutet, Sie weisen keine USt aus und bekommen auch keine Vorsteuer aus Kosten, die Ihnen entstehen, zurück.
Steuererklärung müssen Sie abgeben, aber wird null rauskommen, soweit Sie insgesamt ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 8000 Euro jährlcih nicht übersteigen.

Gruß

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola