Steuererklärung bei Eigentumswhg. m. TG-Stellplatz

Hallo zusammen,

im September 2011 habe ich mir eine kleine, vermietete Eigentumswohnung in einem grossen 110-Parteien Hochhaus gekauft. Im Kaufpreis enthalten war ein TG-Stellplatz im gleichen Gebäude, der unabhängig von der Wohnung ist und für den ich z.B. auch einen eigenen Grundsteuerbescheid erhalte. Für die Garage ist kein extra Preis im not. Kaufvertrag ausgewiesen. Bis heute konnte ich leider trotz zahlreichen Aushängen in der Umgebung keinen Mieter für den TG-Platz finden.
Bin jetzt dabei die Steuererklärung für 2011 anzufertigen und weiss nicht weiter. Ich gehe davon aus, dass ich für Wohnung und TG je einen Bogen „Vermietung u. Verpachung“ ausfüllen muss, also zwei getrennte Objekte erfasse. Mangels eines separaten Kaufpreises für den Stellplatz fehlen mir die nötigen Angaben um die Kaufnebenkosten zu verteilen und die Abschreibung auszurechnen.
Weiss jemand, wie ich den Preisanteil des TG-Stellplatzes ermitteln kann oder kann ich hier sogar Wohnung und TG-Platz steuerlich zusammenfassen?

Gruss rabenhorst

Hallo,
richtig ist, wenn von Wohnung und Garage, jweils 15 % auf den Grund u. Boden fallen. Der Grund u. Boden ist nicht abzugsfähig.
Gruß tummle

Nein,
das muss ein SteuerBerater klären.

Hallo,

das ist nur per Gutachten möglich oder per eigener Schätzung. Dazu kannst du im Grundstücksmarktbericht der Gemeinde nachsehen, ob Preise für Stellplätze in Tiefgaragen angegeben sind.

Mehr unter www.ottoundkollegen.net

Gruß

Mirko Otto

Hallo,
leider kann die Steuerfrage nicht beantworten.
MfG

iel Glück.

Hallo, die Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich tendiere jedoch dazu, dass die Wohnung und der TG-Stellplatz als Einheit zusammengefasst werden können, da es ja offensichtlich auch nur einen Notarvertrag gibt und vermutlich damit auch nur einmal (nämlich für beide Objekte zusammen) Grunderwerbssteuer gezahlt wurde. Den Grundsteuerbescheid würde ich in diesem Zusammenhang mal ausser acht lassen, da es wahrscheinlich auch Eigentümer gibt, die entweder nur eine Wohnung oder nur einen (oder mehrere) Stellplätze besitzen. Somit hat die Gemeinde vermutlich die Erstellung der Grundsteuerbescheide getrennt (evtl. gibt es sogar unterschiedliche Hebesätze).
Aber dies ist nur meine persönliche Einschätzung.
Gruss
W.D.

Es war früher üblich, eine Eigentumswohnung mit dazugehörigem Stellplatz zusammen in einem Kaufvertrag zu verkaufen bzw. zu kaufen. Ich nehme an, dass in diesem Fall der Vorbesitzer der Wohnung den Stellplatz gesondert vermietet hat, deshalb der gesonderte Grundsteuerbescheid. Ich würde kurzerhand die oder den Sachbearbeiter beim Finanzamt befragen, denn logischerweise könnte man sonst entgangene Mieteinnahmen gegen Instandhaltungskosten aufrechnen. Ich bin in aber kein Stuerfachmann! juliuszwo

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

der Grundstücksmarktbericht meiner Gemeinde hat mir weiter geholfen. Danke für den Hinweis!

Gruß rabenhorst

Hallo rabenhorst,

ich habe zwar keine rechtliche Grundlage, aber ich würde wie Sie selbst geschrieben haben, einfach Wphnung und Stellplatz zusammen fassen.

MfG
Halefrau

Hallo, ich würde beim Finanzamt nachfragen, ob ich z.B. einen Vergleichspreis nehmen kann, wie er in der Umgebung für gleichartige Stellplätze bezahlt wird.

Bei dieem Thema muss ich leider passen, das ist etwas für den Steuerberater ! Man kann diese Proportionen herstellen und nicht vermietet kann man steuerlich geltend machen . Auch Nebenkosten können aufgeteilt werden. (Reinigung Allgemeinflächen / Strom / Instandhaltung etc.) Aber wie gesagt dafür bitte den Steuerberater fragen. (gerade am Anfang wichtig !)

Viele Grüße
Jürgen