Hallo,
eine Frage!
Mal angenommen, ein Ehepaar lebt seit März 2011 getrennt.
Bisher (und auch natürlich immernoch) hatten beide SteuerklasseIV.
Der Mann wäre selbständig, die Frau Beamtin mit 2 Kindern, die aber nicht aus dieser Ehe hervorgingen.
Nun die Frage…
Die Steuererklärung 2009 wurde nun getrennt veranlagt. Jetzt müsste
der Mann Steuer nachbezahlen und die Frau bekäme eine
Rückerstattung. Nun möchte der Mann die Hälfte der
Rückerstattung der Frau von dieser ausbezahlt bekommen. Wäre das rechtens so?
Und die nächste Frage, die ich hätte ist folgende:
wäre es steuerlich von Vor- oder von Nachteil, wenn ein solches, wie o.g. Ehepaar angeben,
dass sie sich bereits im Dezember 2010 getrennt haben?
Dann würde bei der Mutter ja rückwirkend zum 01.01.2011 die Steuerklasse in Klasse II
geändert werden. . .
Wäre diese dann besser gestellt mit der Klasse II oder ist die Klasse
IV besser?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten!