Steuererklärung bei getrennt lebenden Paaren

Hallo,
eine Frage!

Mal angenommen, ein Ehepaar lebt seit März 2011 getrennt.
Bisher (und auch natürlich immernoch) hatten beide SteuerklasseIV.
Der Mann wäre selbständig, die Frau Beamtin mit 2 Kindern, die aber nicht aus dieser Ehe hervorgingen.
Nun die Frage…
Die Steuererklärung 2009 wurde nun getrennt veranlagt. Jetzt müsste
der Mann Steuer nachbezahlen und die Frau bekäme eine
Rückerstattung. Nun möchte der Mann die Hälfte der
Rückerstattung der Frau von dieser ausbezahlt bekommen. Wäre das rechtens so?
Und die nächste Frage, die ich hätte ist folgende:
wäre es steuerlich von Vor- oder von Nachteil, wenn ein solches, wie o.g. Ehepaar angeben,
dass sie sich bereits im Dezember 2010 getrennt haben?
Dann würde bei der Mutter ja rückwirkend zum 01.01.2011 die Steuerklasse in Klasse II
geändert werden. . .
Wäre diese dann besser gestellt mit der Klasse II oder ist die Klasse
IV besser?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten!

Der Mann wäre selbständig, die Frau Beamtin mit 2 Kindern, die
aber nicht aus dieser Ehe hervorgingen.
Nun die Frage…
Die Steuererklärung 2009 wurde nun getrennt veranlagt. Jetzt
müßte
der Mann Steuer nachbezahlen und die Frau bekäme eine
Rückerstattung. Nun möchte der Mann die Hälfte der
Rückerstattung der Frau von dieser ausbezahlt bekommen. Wäre
das rechtens so?

Wenn es ihm zusteht…? Das ist aber eine Frage, die man hier nicht beantworten kann, da die persönlichen und Einkommensverhältnisse nicht bekannt sind. Statt 50:50 kann auch 40:60 oder 75:25 oder 69,587:… rauskommen, jedenfalls nicht automatisch 50:50.

Und die nächste Frage, die ich hätte ist folgende:
wäre es steuerlich von Vor- oder von Nachteil, wenn ein
solches, wie o.g. Ehepaar angeben,
daß sie sich bereits im Dezember 2010 getrennt haben?

Wenn sie 2011 noch eine bestimmte Zeit zusammengelebt haben und verheiratet waren, verschenken sie einen steuerlichen Vorteil, wenn sie angeben, bereits 2010 das Getrenntleben begonnen zu haben. Daß es scheidungsrechtliche Gründe haben kann, ist der steuerlichen Betrachtung wurscht.

Dann würde bei der Mutter ja rückwirkend zum 01.01.2011 die
Steuerklasse in Klasse II
geändert werden. . .

Nicht ohne weiteres. Die Voraussetzungen für die II scheinen nicht vorgelegen zu haben. Fraglich ist ja auch, seit wann und wo der Ex-Partner mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet war.

Wäre diese dann besser gestellt mit der Klasse II oder ist die
Klasse
IV besser?

II ist besser als IV.

Ist schon ein paarmal in diesem Forum beschrieben worden: Eheleute müssen immer die für beide Partner zusammen günstigste Veranlagungsform wählen. Ansonsten hat der benachteiligte Partner einen Ausgleichsanspruch auf zivilrechtlichem Weg gegen den anderen Partner. Einfacher ist es doch immer, das Finanzamt ausgleichen zu lassen…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

warum schon 2009 getrennte Veranlagung, wenn erst seit März 2011 getrennt lebend?

Ausrechnen, ob nicht Zusammenveranlagunbg günstiger ist und schnellstens dann eine Anderung beantragen - wie die Erstattung aufgeteilt wird, kann man hier nicht sagen - wenn Einigung untereinander nicht möglcih, somit wird es vermutlich bei der getrennten VA bleiben und Vater Staat freut sich!

Lia

Hallo und erst mal vielen Dank!

Wenn der Ehemann, der ja selbständig ist, sagen wir mal 600 Euro nachzahlen muss und die Frau 1200 Euro von der 2009er Steuer zurück bekommen würde, dann heißt das ja im Umkehrschluss, dass die Frau für 2009 das Jahr über zu viel-und der Mann zu wenig Steuer gezahlt hat. Also hat doch der Mann keinen Anspruch auf die Steuerrückerstattung der Frau oder sehe ich das falsch?