Steuererklärung bei Gewerbeschein

Sehr geehrte Experten,
meine Tochter hat dieses Jahr über ihren Gewerbeschein (Kleingewerbe) durch Promotion etwas Geld dazu verdient. Es handelt sich um ein so niedriges Einkommen, dass sie keine Steuern zahlen muss (700 Euro Einkommen über 6 Monate) Muss sie dennoch eine Steuererklärung über den genannten Betrag schreiben oder kann sie dies bleiben lassen.
Ich wäre froh, wenn mir jemand deise Frage beantworten könnte.

moin,

schon im archiv bei w-w-w gesucht? hier sollten etliche beiträge zu diesem thema zu finden sein.

ansonsten sollte dir folgender link die nötige auskunft geben:
http://www.dir-info.de/beruf-bildung/selbstaendig/kl…

antwort darauf also:
dem grunde nach muß jeder gewerbetreibende eine steuererklärung abgeben. ist jedoch das einkommen so gering, daß keine steuerzahlung zu erwarten ist, kann man sich die steuererklärung „schenken“.
man muß aber damit rechnen, daß das fa bei solchen fällen genau hinsieht und ggfs. zur ek-steuer „veranlagt“. dann muß eine erklärung abgegeben werden, unabhängig von den einkünften.

saludos, borito

Aus dem Stegreif kann ich das nicht sagen, aber ich glaube eine Steuererklärung bei so niedrigem Einkomen ist nicht notwendig. Wobei mich der Gewerbeschein etwas irritiert.

Hallo Tacheles85,
bei gewerblichen Einkünften bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, sie muss keine Erklärung machen. Das Einkommen liegt unter dem zu versteuernden Einkommen.
Viele Grüße
Sylke

Hallo, wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind sollte Sie in jedem Falle eine Erklärung machen und sich den Verlustvortrag eintragen lassen!
Gruss Hermann