Steuererklärung bei Hochzeit

Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen und weiß leider nicht weiter, wir haben im Oktober 2009 geheiratet und wüden gern unsere Steuererklärung machen, allerdings gibt es da Fragen, mein Mann war das Jahr bis August 2009 in Haft, hat da gearbeitet, aber für ca. 220€ pro Monat, im offenen Vollzug, er arbeit seit Oktober 2009 Vollzeit. Nun aber meine Fragen:

  • Wie wirkt sich das auf die Erklärung aus ?
  • Wie gebe ich das mit der Hochzeit an ?
  • Muss die „Einkunft“ aus der Haftzeit mit eingegeben werden und wie mache ich das ?
    Ich habe leider keine Ahnung und würde mich wahnsinnig über Antworten freuen, wer mir ein bisschen weiterhelfen kann.

Vielen lieben Dank im Vorraus und nachträglich ein gesundes, glückliches neues Jahr !!!

Hallo, Ich muss sagen, dass ich hier nicht wirklich weiterhelfen kann. Normalerweise sollte für jede Tätigkeit am Ende des JAhres ein ausdruck über die Lohnsteuer zugestellt werden. Ob es da bei einkünften während einer Haftstrafe Sonderbestimmungen gibt weiss ich nicht.

Allerdings nehme ich an, dass sowieso die komplette Lohnsteuer zurückbezahlt wird, da bei nur 3 Monaten Tätiigkeit der Freibetrag gar nicht, oder nur geringfügig überschritten wird.

Ich persönlich arbeite am liebsten mit dem Program Steuer spar erklärung. Das ist recht selbsterklärend und holt die 25 Euro, die es kostet normalerweise wieder raus.

Zu allerest würde ich aber mal das standardprogram Elster vom Finanzamt ausprobieren. Wie oben schon beschrieben ist evtl. gar nicht viel aufwand nötig, um die gesamte Lohnsteuer zurück zu bekommen. und mehr geht ja eh nicht.

Ich wünsch euch beiden viel glück und nen guten start ins familienleben.

Hallo,
ich empfehle zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen, der ist günstig und meist gut. http://www.vlh.de/

Zu den Fragen:

  • Wie wirkt sich das auf die Erklärung aus ?

Es sollte eine Einkommensteuererklärung machen.

  • Wie gebe ich das mit der Hochzeit an ?

Da habt ihr die Wahl ob zusammen oder getrennt veranlagt.
http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Art…

  • Muss die „Einkunft“ aus der Haftzeit mit eingegeben werden

Meiner Recherche nach nicht:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_9.08…

Viele Grüße
Jens

Hallo !

Frohes neues Jahr erstmal !!

Also : Leider bin ich auf diesem Gebiet auch keine Expertin, aber es gibt grundsätzlich viele offene Fragen…z.b. hat Ihr Mann denn in Haft auf Lohnsteuerkarte gearbeitet ?
Und wenn ja, vermutlich in der 1er Lohnsteuerklasse ? Es ist fraglich , ob dieses " Einkommen " auch als Lohn im Sinne von Lohnsteuerpflichtig gilt…
Der Einzige ,der Ihnen wirklich weiterhelfen kann, ist Ihr zuständiger Finanzbeamter .
Ich an Ihrer Stelle würde beim zuständigen Finanzamt anrufen , mich von der Vermittlung mit dem zuständigen Beamten verbinden lassen ( ist meist nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens verteilt )und dort gezielt nachfragen !! Der kann Ihnen dann auch genau sagen, unter welcher Rubrik Sie was angeben müssen…
Auf alle Fälle den Namen aufschreiben, damit man sich notfalls auf diese Person berufen kann !! Schließlich landet ihre Steuererklärung dann auch bei diesem Beamten, das erscheint mir persönlich am sichersten, denn wenn sich einer auskennt, dann er !!

Für Sie erstmal alles Gute, auch zur Hochzeit, und viel Glück !!
Alles Liebe
Martina Hilden

grundsätzlich fällt nach meinem Kenntnisstand nur die Vollzeitarbeit mit da rein

Das was er im Vollzug erarbeitet hat liegt 1. unter 400 €/monat daher soweit ich weis Abzugssteuerfrei. Ob sie mit angegeben werden müssen kann ich leider nicht sagen.

eigentlich müssen zwei Erklärungen gemacht werden denn erst nach der Hochzeit kann zusammen veranlagt werden. Da er seit Oktober in vollzeit arbeitet könnte das in die gemeinsame erklärung laufen#

Zu allem weiteren kann ich leider nichts sagen…

Angaben wie immer aber ohne Gewähr

Ein tipp noch rufen sie beim Finanzamt an und lassen sich zu ihrem Steuerberater durchstellen, i.d.R sollten die grade solche Fragen zuverlässig beantworten können

Mit freundlichen Grüßen