Hallo Desirée,
Im August letzten Jahres übertrugen meine Eltern mir und
meinem Bruder je zur Hälfte eine geerbte Eigentumswohnung. Der
entsprechende Schriftsatz des Notares liegt mir vor und ich
gehe mal davon aus, dass er auch das Entsperchende evranlasst
hat.
Hast Du den Schriftsatz ganz gelesen? Was steht über das wirtschaftliche Eigentum (Übergang von Nutzen und Risiken) drin? Gibt es Vorbehalte, aufschiebende Bedingungen oder dergleichen?
Allerdings habe ich bis heute noch nichts vom Amtsgericht
wegen der Eintragung ins Grundbuch etc. gehört. Auch ist die
Wohnung (vermietet) mit einem Kredit belastet.
Wer trägt die Aufwendungen für den Kredit? Ist bei der Bank die Übertragung erfolgt? Wem gehören die Mieteinnahmen? Seid Ihr in den bestehenden Mietvertrag eingetreten?
- Ab wann muss bzw. kann ich die Wohnung in meiner
Steuererklärung angeben?
Unabhängig von der Eintragung ins Grundbuch dann, wenn das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist, also wenn Ihr beide Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Umgekehrt: Wenn es etwa einen Nießbrauch geben sollte, könnt Ihr Eigentümer sein, ohne Einkünfte zu erzielen, selbst nachdem die Eintragung erfolgt ist.
- Was kann bzw. muss ich geltend machen?
Sämtliche Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Erzielung der Einnahmen stehen: Zinsaufwendungen, Erhaltungsaufwand, nicht umlagefähige (oder tatsächlich nicht umgelegte) Nebenkosten, Aufwendungen für den Erwerb (Notar, Gericht, Hausverwaltung soweit nicht umlagefähig…); Reisekosten für Termine vor Ort.
- Gibt es da Literatur oder hilfreiche Internet-Seiten?
Der pragmatisch einfachste Ansatz ist, wenn Du Dir von Deinen Eltern eine Zweitschrift für eine Anlage V aus Vorjahren besorgst und Punkt für Punkt verstehst, woher die Zahlen kommen. Dann hast Du schon die halbe Miete. Wenn Du mit dem Thema Abschreibung, Erhaltungsaufwand, Nebenkosten des Erwerbs Schwierigkeiten hast, ist es sicherlich nicht verkehrt, die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Eigentümer-GbR für das erste Jahr dem StB zu geben (die Einkommensteuererklärung kannst Du trotzdem selber machen, dann hält sich das Honorar sehr in Grenzen) und die wesentlich einfacher gestrickten Folgejahre jeweils mit den notwendigen Veränderungen abzupinnen.
Schöne Grüße
MM