Steuererklärung bei negativen Einkünften

Hallo zusammen,

eine Frage bezüglich der Steuererklärung zu folgendem Sachverhalt:

-2009: ca. 1000 EUR Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Werbungskosten: ca. 3300 EUR
-2010: ca. 5600 EUR Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Werbungskosten: ca. 2600 EUR
-2009 - 2010: kein festes Beschäftigungsverhältnis, die hohen WK fielen auf Grund einer Weiterbildung in Vollzeit an. Seit 2011 wieder voll beschäftigt.

Jetzt stellt sich die Frage, ob man die hohen Werbungskosten mit in das nächste Jahr nehmen kann. Hat von euch jemand einen guten Tipp?

Besten Dank im Voraus!

hallo,

ja, kann man. steuererklärung wie gehabt für die jeweiligen jahre erstellen und verlustübertrag in die folgejahre beantragen.
fa wird dem i.a. stattgeben, man kann dann die verluste in den folgejahren berücksichtigen lassen (ich glaube, es sind max. 5 jahre, bin da aber nicht ganz sicher).
mußt dich aber darauf einstellen, daß das fa ggfs. nachfragt, woher denn das geld für die im verhältnis zum einkommen hohen ausgaben kommt…

saludos, borito

Hallo, ja als Verlustvortrag auf der Lohnsteuerkarte für 2011 eintragen lassen.
Gruss Hermann

Hallo,

wenn man bei ‚negativen Einkünften‘ die Steuererklärung macht, bekommt man vom FA einen Bescheid über einen Verlustvortrag (o.s.ä), den man dann in der nächsten Steuererklärung mitabgibt. Dadurch kann man Verluste ins nächste Jahr übertragen.

Viele Grüße

Paola

Hallo Sebastian85,
tut mir leid, ich habe da keine Idee.
Ich habe einmal etwas von einem Verlustvortrag gehört, aber weiß nicht, ob das auch Werbungskosten sein können.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

die weiterbildungskosten stellen vorweggenommene werbungskosten dar für ihre nun wieder vollzeittätigkeit in 2011. Erklären sie diese und sie haben einen verlustvortrag, den sie dann in 2011 nutzen können.

Gruß

Für nachgewiesene und vom Finanzamt im Rahmen eines Einkommenbescheides anerkannte Werbungskosten kann ein VerlustVORtrag auf künftige Steuerjahre beantragt werden.
Dieser SteuerVORtrag muss beantragt werden!
Ohne Antrag auf VerlustVORtrag macht das Finanzamt automatisch einen VerlustRÜCKtrag, aber immer nur auf das unmittelbar zurückliegende Jahr.

Kommen dann Jahre mit positiv zu versteuerndem Einkommen, wird - auf Antrag - der VerlustVORtrag abgezogen bis dieser Null wird.

Achtung:
Der Arbeitnehmer Werbungskostenpauschbetrag und alle anderen pauschalen Freibeträge, Pauschbeträge o.ä. zählen NICHT für den VerlustVORtrag bzw. VerlustRÜCKtrag.