Guten Tag,
ein ehepaar lebt viele hundert km von einander getrennt (gemeldeter wohnsitz) in scheidung. der mann ist einkommensteuerpflichtig (steuerklasse 3) die frau ist nur geringfügig beschäftigt (steuerklasse ???). sie sind ja nun vom FA dazu verpflichtet eine gemeinsame steuererklärung abzugeben… es wurde versäumt eine getrennte steuererklärung zu beantragen.
nun macht der mann eine steuererklärung und die frau macht keine (sie ist ja auch nur geringfügig beschäftigt und teilweise arbeitssuchend).
müsste jeder seine steuererklärung bei seinem zuständigen FA abgeben oder würde die des mannes allein reichen ???
was ist wenn einer der beiden (die frau )nichts abgibt und es kommt zu einer steuerschuld ?? wären dann beide haftbar ???
käme eine aufforderung zur steuererklärung von beiden finanzämtern zu dem jeweiligen partner oder bekäme nur einer etwas und müsste den anderen informieren ???
gruss jarro
Also, getrennt lebend bedeutet ja schon mal der Mann kann nicht mehr Steuerklasse III haben!!!
Steuerklasse III gilt nur für verheirate und das sind getrenntlebende nicht mehr.
Eine Zusammenveranlagung wäre wohl das günstigste, kann aber schwierig werden.
Jeder Ehepartner gibt bei seinem Finanzamt die Steuererklaräung ab. Die Frau muss den Minijob (solange er nicht auf Steuerkarte) ausgeführt wurde nicht angeben, aber evtl. die Unterhaltszahlungen vom Mann.
Die Aufforderung zu Abgabe bekommt derjenige der eine Steuererklärung abgeben muss.
Gruß
Hallo Ingo,
ich hatte neulich den Fall, das Ehepaar hat sich getrennt und wohnte auch in unterschiedlichen Städten.
Beide hatten allerdings Steuerklasse 4.
Ich habe für beide eine getrennte Einkommensteuererklärung gemacht, mit getrennter Veranlagung. Ich denke, dass der Ehemann dann mit der Steuerklasse 1 berechnet wird und dem entsprechend auch nachzahlen muss, die Frau hat dem zu Folge einen Vorteil. Wenn es möglich ist kann natürlich auch eine gemeinsame Steuerklärung gemacht werden und dann eine Aufteilung beantragt werden, auf wen welche Steuerschuld fällt.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Ansonsten kannst du dich gern nochmal melden.
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hallo,
danke erstmal für deine schnelle antwort.
der fall ist leider schon passiert- und zwar genau so wie ich geschrieben hab.
die frau ist meine jetztige lebenspartnerin. sie hat leider so garkeinen ahnung mehr wie damals alles gelaufen ist- sprich ob sie eine aufforderung bekommen hat oder nicht. fakt ist daß die geschätz wurde und nun mit verzug durch ausbildung- soll sie 2950,- € nachzahlen. und ich wollte mal wissen ob das alles so korrekt ist. oder ob ihr ex-mann evtl auch mit in der sache hängt.
gruss ingo
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Also, getrennt lebend bedeutet ja schon mal der Mann kann
nicht mehr Steuerklasse III haben!!!
Steuerklasse III gilt nur für verheirate und das sind
getrenntlebende nicht mehr.
auch wenn es noch keine scheidung gegeben hat ???
woher weiss denn das FA das man getrennt lebt- wenn es ihm niemand gemeldet hat ?
Eine Zusammenveranlagung wäre wohl das günstigste, kann aber
schwierig werden.
Jeder Ehepartner gibt bei seinem Finanzamt die
Steuererklaräung ab. Die Frau muss den Minijob (solange er
nicht auf Steuerkarte) ausgeführt wurde nicht angeben, aber
evtl. die Unterhaltszahlungen vom Mann.
Die Aufforderung zu Abgabe bekommt derjenige der eine
Steuererklärung abgeben muss.
Gruß
danke erstmal für die schnelle antwort.
also es handelt sich um das jahr in dem sich mann und frau getrennt haben und auch das nächste jahr.
die frau war zu dem zeitpunkt wohl total überfordert und kann sich nicht mehr genau erinnern ob sie eine aufforderung bekommen hat oder nicht. jedenfalls wurde sie geschätz und soll nun nach ihre ausbildung etwa 3000 € nachzahlen. und ich wollte mal wissen ob das alles so korrekt ist. oder ob ihr ex-mann evtl auch mit in der sache hängt.
danke gruss ingo
Hallo Ingo,
es ist ratsam für deine legensgefährting, wenn sie einen Einspruch gegen die Schätzung einlegt(Frist 4 Wochen nach Bekanntgabe vom Finanzamt) und eine Steuererklärung nachreicht. Sie gibt bei ihrem Finanzamt eine getrennte Einkommensteuererklärung ab.
Da die Eheleute die Steuererklärung 3 und 5 wählten sind sie zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, da die Steuerklasse 3 hohe Steuervorteile hat.
Da der Fall komplex ist und noch nicht genug für dich Beantwortet sein sollte, kannst du gerne noch fragen
Lg Steffi
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Die Trennung muss dem Finanzamt schon mitgeteilt worden sein. Ich weiß nicht genau, in wie weit die Gemeinde/Stadt das weiterleitet.
Wenn die Frau Unterhalt erhalten hat, und die Anlage U unterschrieben hat muss sie diese Einnahmen versteuern. Eigendlich ist das denn so, das der Mann die Steuern übernimmt.
Von wann ist denn der geschätzte Steuerbescheid? Lege ansonsten ersteimal vorsichtshalber einspruch ein, das man hierfür nur einen Monat frist hat nach Zustellung.
Wenn die Frau nicht hat, muss sie auch nichts zahlen. Vielleicht wendet ihr euch mal an einen Lohnsteuerhilfeverein.
Gruß
Hallo Jarro,
es tut,mir leid, aber dazu kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben. Ich gehe nach Deinen Darlegungen davon aus, daß die Scheidung noch nicht vollzogen ist. Daher sind m.E. noch die Vorschriften für Ehepaare mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen anzuwenden. Es ist sicherlich sinnvoll, zur Vermeidung unliebsamer Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt dieses Problem mit dem Scheidungsanwalt zu besprechen.
Tut mir leid, aber ich bin kein Steuerfachmann!!
Alles Gute für Dich
Willi
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hallo steffi,
also das ganze problem besteht darin, das es sich um die jahre 2002 und 2003 handelt. zu diesem zeitpunkt war meine heutige partnerin auf grund der damaligen situation mit der ganzen lage komplett überfordert. aber das wäre jetzt zu weit ausgeholt.damals hat sie nur kurz beim FA die situation geschildert und man sagte ihr es ist alles zu spät und sie sollte bezahlen. da sie in der ausbildung war und keine möglichkeit zur zahlung hatte, sagte man ihr beim FA das die sache erstmal erledigt wäre. nun vor ein paar tagen der brief mit der mit der erneuten aufforderung zur zahlung. natürlich mit verzugsgebühren für die letzten jahre… nun da sie meine partnerin ist, versuche ich sie nach allen möglichkeiten zu unterstützen und herauszufinden ob es bei der ganzen geschichte überhaupt alles mit rechten dingen zugegeangen ist.
gruss ingo
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hallo brigitte,
also das ganze problem besteht darin, das es sich um die jahre 2002 und 2003 handelt. zu diesem zeitpunkt war meine heutige partnerin auf grund der damaligen situation mit der ganzen lage komplett überfordert. aber das wäre jetzt zu weit ausgeholt.damals hat sie nur kurz beim FA die situation geschildert und man sagte ihr es ist alles zu spät und sie sollte bezahlen. da sie in der ausbildung war und keine möglichkeit zur zahlung hatte, sagte man ihr beim FA das die sache erstmal erledigt wäre. nun vor ein paar tagen der brief mit der mit der erneuten aufforderung zur zahlung. natürlich mit verzugsgebühren für die letzten jahre… nun da sie meine partnerin ist, versuche ich sie nach allen möglichkeiten zu unterstützen und herauszufinden ob es bei der ganzen geschichte überhaupt alles mit rechten dingen zugegeangen ist.
gruss ingo
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Hallo ingo,
da dies ja schon jahre her ist, und die geschätzten bescheide schon durch sind, ist es schlecht da noch was zu machen. vielleicht sollte mit einen anwalt mit fachgebiet steuerrecht reden.
so ganz richtig war das 2002 nicht aber das finanzamt hat geschätzt und das wird dann auch rechtsgültig es sei denn man legt einen einspruch innerhalb von 4 wochen ein und das wurde anscheinend von deiner lebensgefährtin auch versäumt also ist es rechtsgültig.
Oder sie fragt beim finanzamt nach, ob sie eine steuererklärung nach reichen kann.
Hoffe konnte dir etwas helfen.
lg steffi
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Hallo Ingo,
es müsse ja festzustellen sein, ob für die beiden Jahre ein Steuerbescheid ergangen ist. Wenn ja, ersteinmal von der eingereichten Erklärung eine kopie anfordern. Desweiteren sollte man den Beischeid genau prüfen und evtl. für die Abgabenordnung versuchen an die Bestandskraft heran zu kommen. Ich glaube aber, ein Lohnsteuerhilfeverein könnte euch da helfen, ansonsten ein Steuerberater. Beim Steuerberater kann man ja ersteinmal um eine Beratung bitten und dann eigenständig weiterarbeiten.
Wenn ich noch weiter helfen kann sage mir bitte wie. Ansonsten viel Glück.
Gruß
Guten Tag,
Beide Eheleute sind solange Sie nicht geschieden sind zu einer Zusammenveranlagung bzw getrennte Veranlagung verpflichtet. Durch die Steuerklasse 3 hat der Ehemann hohe Freibeträge erhalten. Es ist nun zu überlegen was steuerlich günstiger ist eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung.
Eine getrennte Veranlagung kann beiden Seiten eingereicht werden. Privatrechtlich kann der geringfügigver. Ehegatte dem anderen Ehegatte die Zusammenveranlagung nicht verweigern wenn dies zu einer geringeren Steuer führen würde.
Die Eheleute werden jeweils vom zuständigen Finanzamt aufgefordert eine Erklärung einzureichen. Die Finanzämter teilen sich die Informationen gegenseitig zu.
Bei getrennten Veranlagungen werden die Ergebnisse dem andren FA mitgeteilt und diese werden dort berücksichtigt.
getrennte Veranlagung kann jederzeit durch das ankreuzen des ensprechenden Feldes auf der Est-erklärung beantragt werden. Dann müsste der Mann eine Erklärung abgeben. Da durch die getrennte Veranlagung der Splittingvorteil wegfällt (Er wird dann wie Klasse 1 besteuert) ist das sehr ungünstig für ihn. Die Frau muss gar nichts abgeben, da sie kein steuerpflichtiges Einkommen hat. Wird sie trotzdem aufgefordert, teilt sie dem FA formlos mit, dass sie keine st.pflichtigen Einnahmen hatte.
Wahrscheinlich hat der Mann die Est-Erklärung wie bisher abgegeben (Zusammenveranlagung), also für beide. Wenn eine Steuerschuld herauskommt, muss er das zahlen, da nur er steuerpflichtiges Einkommen hat. Im Streitfall lässt sich das ja ohne weiteres nachweisen. Schwierig wird es, wenn die Frau tatsächlich noch Unterhaltsleistungen von ihm erhält, die er steuerlich abziehen will … dann muss sie den Unterhalt versteuern. Da dann für ihn aber Splitting wegfällt, ist dies unwahrscheinlich