Liebe/-r Experte/-in,
zu meiner Situation:
Seit Mai 2011 bin ich in einer Umschulungsmaßnahme finanziert durch die Rentenkasse! Erhalte Lohnersatzleistungen und teilweise Kilometergeld. Von Jan bis Mai 2011 war ich in einem normalen angestellten Verhältnis. Habe normales Gehalt bezogen. Ich bin verheiratet, zusammen Veranlagt. 80 % anerkannte Schwerbehinderung. Nun zu meiner Frage bzw. Fragen:
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Kann ich die Kilometer die ich nicht von der Rentenkasse erstattet bekommen habe, als Werbungskosten ansetzen? Das sind nämlich noch einige. Die Rentenkasse zahlt nur bis zu einem bestimmten Tageshöchstbetrag.
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Kann ich meinen Behindertenpauschbetrag trotz Umschulung ansetzen??
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Kann ich Handwerkerleistungen ansetzen? Zu wieviel %? oder geht dies auch als behinderungsbedingte Aufwendungen, da es sich um Umbauten handelte.
Viele Fragezeichen in meinem Kopf.
Vielen Dank
MfG
alexander Lange
- Kann ich die Kilometer die ich nicht von der Rentenkasse erstattet bekommen habe, als Werbungskosten ansetzen? Das sind nämlich noch einige. Die Rentenkasse zahlt nur bis zu einem bestimmten Tageshöchstbetrag.
Na klar geht das. Sie rechnen die einfache Entfernung x Arbeitstage x 0,30 € und ziehen den von der Rentenkasse gezahlten Betrag ab. Der Rest kann noch in Ansatz gebracht werden.
- Kann ich meinen Behindertenpauschbetrag trotz Umschulung ansetzen?
Ja, bei den außergewöhnlichen Belastungen ist der GdB einzutragen.
- Kann ich Handwerkerleistungen ansetzen? Zu wieviel %? oder geht dies auch als behinderungsbedingte Aufwendungen, da es sich um Umbauten handelte.
Der Arbeitslohn inkl. die darauf entfallene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) kann unter den haushaltsnahen Dienstleistungen (Handwerkerleistungen) angesetzt werden. Es gibt einen max. Ansatz von 20% der Kosten max. 1200 € jählich.
Ob Kosten evtl. durch die Behinderung als außergewöhliche Belastungen angesetz werden können, kann ich nicht sagen, müßte ich auch nachlesen.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
VG Corinna
Hallo.
Zu meiner Entlastung teile ich Ihnen mit, daß ich hierzu keine Lösung oder einen Tip geben kann.
Freundliche Grüße und viel Erfolg.
Sprengli
Hallo,
sorry für die späte Antwort. Solche Fragen sind im Forum leider nicht erlaubt. Bitte lies diesbezüglich die agBs. Danke.