Steuererklärung bei Wechsel Angestellter zu Selbständigem

Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage.
Ich war bis zum 30.09.2012 Angestellter und habe mich dann selbstständig gemacht.Mein Partner meinte, dass ich für das Kalenderjahr 2012 nur eine Steuererklärung machen muss.Da ich gehört habe,dass ich bis zu zwei Jahren dafür Zeit habe,habe ich noch keine gemacht.Jetzt habe ich ein Schreiben vom Finanzamt bekommen,dass ich bis mitte Oktober eine Steuererklärung machen muss.
jetzt meine Frage muss ich zwei Steuererklärungen abgeben oder eine als Angestellter (die könnte ich selber machen) und dann eine als selbstständiger?
Ich bin da echt überfragt.
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Vielen Dank schon mal.

Hallo, magenhagen,

man kann für beides eine Steuererklärung einreichen. In dem Fall würde ich jedoch empfehlen, das von einem Fachmann machen zu lassen. Es geht ja auch darum, ob Sie ein Kleinunternehmen haben oder nicht, ob Sie eine Eröffnungsbilanz vorlegen müssen oder nicht. Deshalb wäre es besser, diese Steuererklärung von einem Fachmann bearbeiten zu lassen. Dieser kann zur Not auch eine Fristverlängerung erreichen, falls der Termin bis Oktober nicht eingehalten werden kann. Viel Glück!

hallo,

eine steuerereklärung mußt du nur einmal abgeben, egal, ob du selbständig oder unselbständig arbeitest.
lediglich die anlagen, die du der steuererklärung beifügen mußt, variieren.
du kannst im übrigen die steuererklärung für die selbstständige tätigkeit ebenfalls selbst machen - dem fa ist es egal, wer die steuererklärung anfertigt.
wenn du selbstständig bist und ein gewerbe angemeldet hast, bist du automatisch steuererklärungspflichtig, d.h. du MUßT eine steuererklärung abgeben. und in dem fall gelten dann auch nicht mehr die fristen wie für angestellte etc.

saludos, borito

Hallo Borito,
danke für deine Antwort.Also kann ich die Frau vom FA anrufen und der sagen,dass ich jetzt selbstständig bin und fragen,ob ich die Steuererklärung ggf etwas später abgeben kann.

hallo,

fragen kannst du immer. ob allerdings hilft?

im ernst: wenn du aufgefordert bist, die ekst-erklärung abzugeben, dann ist das eine ausschlußfrist, d.h. nur ein steuerberater kann ggfs. noch zeit rausschlagen.

saludos, borito