Hallo zusammen,
folgende Frage:
Angenommen Person A hat bis Juni 2012 in der Hauptniederlassung der xy GmbH gearbeitet, nun hat er ab Anfang Juli den Arbeitsplatz gewechselt. Er arbeitet jetzt in einer anderen Niederlassung, aber beim SELBEN Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag wurde und musste nicht angepasst werden, er läuft weiter über die Hauptniederlassung mit der Option, dass der Arbeitnehmer auch in anderen Niederlassungen eingesetzt werden kann.
Wie muss dies nun in der Steuererklärung berücksichtigt werden? Als Reisekosten oder als zwei Arbeitsorte? Es ist eine dauerhafte Versetzung in eine andere Niederlassung, Person A wird niemals mehr in der Hauptniederlassung eingesetzt.
Gruß
Helmut