Steuererklärung bei Wechsel der Niederlassung

Hallo zusammen,

folgende Frage:
Angenommen Person A hat bis Juni 2012 in der Hauptniederlassung der xy GmbH gearbeitet, nun hat er ab Anfang Juli den Arbeitsplatz gewechselt. Er arbeitet jetzt in einer anderen Niederlassung, aber beim SELBEN Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag wurde und musste nicht angepasst werden, er läuft weiter über die Hauptniederlassung mit der Option, dass der Arbeitnehmer auch in anderen Niederlassungen eingesetzt werden kann.
Wie muss dies nun in der Steuererklärung berücksichtigt werden? Als Reisekosten oder als zwei Arbeitsorte? Es ist eine dauerhafte Versetzung in eine andere Niederlassung, Person A wird niemals mehr in der Hauptniederlassung eingesetzt.

Gruß
Helmut

Hallo Helmut,

hier hat der Arbeitgeber den MA einfach versetzt in einen anderen Arbeitsort gemäß vertraglicher Vereinbarung und auf Dauer.

Daher sind steuerlich auch nur die normalen Fahrtkosten zur Arbeitsstätte anzusetzen.

MfG

Stefan Seidel

Als 1. und 2. Arbeitsstatte angeben.

hallo,

zwei arbeitsorte mit entsprechender geltendmachung der entfernungskilometer, sofern der arbeitnehmer direkt von zuhause zum einsatzort und NICHT über die zentrale fährt.

saludos, borito

Ganz eindeutig zwei Arbeitsorte in der erklärung angeben.wenn beim gleichen arbeitgeber.in der anlage N
in zeile 32 erster arbeitsort und die kilometer + zeile 33 zweiter arbeitsort u.die kilometer angeben.steht in jedem guten steuerprogramm.schnuggi1521

Hallo helmut 1946,

steuerlich ändern sich nur die Fahrtkosten des Arbeitsweges der person A, nämlich zwischen Wohnort und Zweitniederlassung. Diese kann er wie schon vorher den Weg zur Hauptniederlassung in der steuererklärung geltend machen. Mehr braucht er nicht anzugeben.

Hallo,

ab Versetzung gibt es für drei Monate sog. „Reisekosten“ anschließend Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte