Nur mal angenommen, jemand hat 2008 nur von August bis Dezember steuerpflichtig gearbeitet und dabei ca. 5500 € brutto verdient und anteilig Lohnsteuer gezahlt.
Könnte man dann einfach bei elster.de eine Steuererklärung machen, müsste gar keine Werbungskosten angeben und bekommt so seine vollen Lohnsteuern zurück, weil man weniger als 7680€ + Werbungskosten verdient hat?
Sollte man erhöhte Werbungskosten trotzdem angeben? Oder spielt das keine Rolle?
Muss Bafög irgendwo angegeben werden oder ist Bafög bei der Steuererklärung gar nicht zu beachten?
Gibt es bei der Elsterabwicklung eines solches Falles irgendetwas zu beachten?
einfach vereinfachte Erklärung abgeben und Lohnsteuer… kommt zurück. WK hat nur Sinn, wenn über Einnahmen - wegen Verlustvortrag. Bafög gehört nicht in die ESt-Erklärung!
Aber wenn man weniger als 7680 Einnahmen hatte muss man doch eigentlich gar keine Lohnsteuer zahlen. Unabhängig von Werbungskosten.
Wie lautet denn dann der einfachsten Weg Lohnsteuer zurückzuerhalten.
aber SIE hatten doch geschrieben, dass Lohnsteuer einbehalten wurde und die wollen Sie zurück bekommen!. Wenn ein Verdienst von 5.000,-- in einem Monat erzielt wurde, muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehlaten und die holt man sich zurück, wenn das die einzige Tätigkeit im Jahr war!!!
Verlustvortrag ist hier nicht relevant, wenn Sie nicht den Begriff kennen.
Also einfach diese Erklärung abgeben und fertig!
Wir gehen von einem fiktiven fall aus, bei dem im gesamten Zeitraum zwischen August und Dezember insgesamt nur 5000€ verdient wurden. Nicht jeden Monat.
Braucht so ein Fall überhaupt die Mühe, Werbungskosten anzugeben.
Es stünden ja nur ca 35€ Lohnsteuer ijm Raum, die der Staat auszahlen müsste. Die Frage ist, wie aufwendig so eine Rückforderung wäre…
a) Elster: Entsprechendes Formular ausfüllen und losschicken.
Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung sollte das FA ja schon haben. Mehr als die eTIN-Nummer kann man in der vereinfachten Erklärung wohl auch nicht eingeben.
b) Papierformular: Eine mit bestbekannte Person schickt dem FA zur Sicherheit die Lohnsteuerbescheinigung mit (auch das dürfte schon nicht wirklich nötig sein), behält sich aber eine Kopie.