Hallo Zusammen,
wenn sich ein Diplomand eine 2. Wohnung (neben der Wohnung am Studienort) weit entfernt am Ort des Diplomarbeitsunternehmens mietet,
kann er ja sogenannte Heimfahrten bei den Werbungskosten angeben.
Wo aber gibt er die Adresse des Wohnsitzes (Hauptwohnung während des Studiums) an, wenn er kurz nach der Diplomarbeit beide Wohnungen (Studienort und Diplomarbeitswohnung)kündigt, und ganz woanders hinzieht, um seinen Job zu starten?
Weil in der Steuererklärung gibt man ja immer dne Ort an, an dem man aktuell wohnt. Den Ort des damaligen Arbeitgebers (Diplomarbeit) kann man auch angeben, aber den Ort, wo die Heimfahrten hingingen, nicht.
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt nicht zu kompliziert dargestellt.
Hallo,
Weil in der Steuererklärung gibt man ja immer dne Ort an, an
dem man aktuell wohnt. Den Ort des damaligen Arbeitgebers
(Diplomarbeit) kann man auch angeben, aber den Ort, wo die
Heimfahrten hingingen, nicht.
In der Steuererklärung kann man a l l e s angeben, was man dem Finanzamt mitteilen will: Einfach die zusätzlichen näheren Ausführungen auf einem gesonderten Blatt beifügen, das geht manchmal sogar nicht anders.
Ich habe z. B. immer Werbungskosten wegen verschiedener Arbeitsmittel. Da trage ich in der entsprechenden Zeile auf der Anlage N nur die Summe ein, die genaue Berechnung und Bezeichnung erfolgt auf einem beigelegten Excel-Blatt. Bei meiner Handschrift freut das sogar den armen Bearbeiter, der das lesen muss.
LG,
Markus