Steuererklärung - Belege aus dem Vorjahr

Hallo,

ich sitze derzeit an meiner Steuererklärung für 2012.

Für 2011 habe ich keinen Antrag auf auf Einkommenssteuerveranlagung eingereicht, weil es sich einfach nicht gelohnt hat.

Jetzt habe ich allerdings einen Beleg aus 2011, der meine Erklärung für 2012 noch schönder aussehen lassen würde.

Es handelt sich um die Vorauszahlung (November 2011) für eine Fortbildungsveranstaltung, die in 2012 stattfand.
Kann ich die Kosten in 2012 ansetzen, obwohl ich in 2011 überwiesen habe?

Dank und Grüße

Hallo Ellan,

du kannst es versuchen und diese Rechnung von 2011 eintragen, vielleicht mit einem Zusatztext, daß es vorab bezahlt werden mußte, bevor die Fortbildung 2012 begann.

Vielen Dank,

ich habe noch etwas recherchiert und deine Meinunge bestärkt mich.

Ich würde hier eine Analogie zu Anschaffungskosten bilden. Entscheidend ist da wohl der Tag der Leistungserbringung, der in diesem Fall in 2012 liegt.

Wenn die Fortbildung erst im aktuellen Steuerjahr war, dann könnte es möglich sein, dass die Werbungskosten dann dafür gelten.
Ich würde die Rechnung einfach mit einreichen. Falls es getrennt ist, dann den Zahlungsbeleg (Überweisungsschein) nicht beilegen, damit das alte Datum nicht auffällt.
Die genauen Bestimmungen kenne ich nicht.
Aber man sollte auf jeden Fall alles eintragen. Streichen kann das Finanzamt immer noch, wenn ein Sachbearbeiter meint, dass es falsch ist.

hallo,

absetzbarkeit von kosten funktioniert immer nur für das jahr, in dem die kosten entstanden sind.
da du aber für 2011 keine steuererklärung gemacht hast, kannst du das noch nachholen und die fortbildungskosten für 2011 angeben - möglicherweise lohnt sich das ja.
sollten die ausgaben in 2011 höher sein, als die steuerlast, kannst du diese auf antrag (formlos) in die folgejahre vortragen lassen. dann würden diese auch in 2012 berücksichtigt.

saludos, borito