Hallo,
ich sitze derzeit an meiner Steuererklärung für 2012.
Für 2011 habe ich keinen Antrag auf auf Einkommenssteuerveranlagung eingereicht, weil es sich einfach nicht gelohnt hat.
Jetzt habe ich allerdings einen Beleg aus 2011, der meine Erklärung für 2012 noch schönder aussehen lassen würde.
Es handelt sich um die Vorauszahlung (November 2011) für eine Fortbildungsveranstaltung, die in 2012 stattfand.
Kann ich die Kosten in 2012 ansetzen, obwohl ich in 2011 überwiesen habe?
Dank und Grüße