Steuererklärung Berufsausbildung

Liebe Experten,

in der Steuererklärung auf der Zeile 45, „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“. In der Beschreibung dazu steht: „erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium“.

Da frage ich mich, was ist mit den Leuten, die nach der Schule erstmal eine klassische Ausbildung gemacht haben und sind anschließend studieren gegangen, ob berufsbegleitend oder nicht.
Gilt dieses Studium immer noch als Erststudium oder schon als Zweitstudium und es sind dementsprechend Fortbildungskosten aus der Anlage N?

Vielen Dank für die Aufklärung.

Servus,

das erste Studium ist Erststudium. Wenn jemand studiert, der bereits einen Bätscheler oder einen Master oder einen Magister oder ein Diplom überm Bett hängen hat, handelt es sich um ein Zweitstudium.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder