Hallo,
Die
Steuererklärung 2004 hätte aber bis 27.12.2007 beim Finanzamt
eingehen müssen. Das gilt für Antragsveranlagungen.
Haufe Professional hat unter aktuelle Nachrichten zum Jahressteuergesetz 2008, dass für 2004 bis Ende 2008 noch eine Antragsveranlagung durchgeführt werden kann.
Außerdem seien entsprechende Anträge für die Jahre vor 2004 ebenfalls noch möglich, wenn diese vor dem 1.1.2008 gestellt worden sind, das Finanzamt diese Anträge jedoch abgelehnt und der Steuerpflichtige gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch eingelegt hat.
Neuere Verwaltungsanweisungen dazu sind mir nicht bekannt. Die sind wohl noch im Werden.
Schöne Grüße
C