Hallo,
lese ich einen ironischen Unterton?
Nee, das intereessiert mich, weil immer wieder mal behauptet wird, dass die FA die Angaben bis zu einer Anzahl X hinnehmen und darüberhinaus nachfragen/Nachweise haben wollen. Wollte also mal wissen, ob das hier so war oder nicht.
Zu Deinen Fragen :die 273 Arbeitstage sind belegt (es wird gestempelt) Kein Krank, kaum Urlaub genommen, viel zusätzliche Wochendarbeit und eine reguläre 6 Tage Woche. Ganz nebenbei waren das im Jahr knapp 3000 belegte Arbeitsstunden.
Also kalendertäglich 8h oder sogar etwas mehr bzw. je Arbeitstag im Durchschnitt knapp 11 Stunden? Naja, sowas gibt es zweifellos öfter, regulär ist es nicht. Da steht sicher einen entsprechende Vergütung dahinter.
Wie ich eingangs schrieb, gibt es ja kein Gesetz was regelt was in der AG übernhemen muß. Alles (auch den privaten Sprit) nur einen Teil etc.
Richtig.
Wie in diesem Fall, ist per Arbeitsvertrag ein Dienstwagen PFLICHT.
Und der AG hatte bei Unterzeichnung dem AN eine Pistole an den Kopf gehalten? Nein? Dann war einem das das Ganze in Bezug auf die Gesamtbezahlung wert. (Ja, hier war jetzt etwas Ironie dabei) Daneben müsste vielleicht noch von den Arbeitsrechtsexperten geklärt werden, ob in einem AV tatsächlich die private Nutzung wirksam verpflichtend vereinabrt werden kann. Für dienstliche Fahrten und vielleicht auch noch für die zur Arbeitsstätte mag ich mir das vorstellen. Aber zur privaten Nutzung zwingen? Sprengt jetzt mein Vorstellungsvermögen, muss aber nichts heißen.
Also kommt eine Überlegung ob sich der rechnet oder nicht nicht in Betracht.
OK. Die fand dann schon bei Unterzeichnung des AV statt.
Die allermeisten DW-Fahrer haben mit den laufenden Kosten nichts zu tun. Zahlen lediglich die Versteuerung.
Manche auch noch SV-Beiträge. Und es ist jedenfalls nicht unüblich, dass auch Benzinkosten bezahlt werden. Wenn man natürlich kaum Zeit hat, den DW überhaupt privat zu nutzen, ist natürlich die 1%-versteuerung und das Benzingeld schlecht.
Wenn man das im Vergleich in diesem Fall sieht:
Zahlt der eine nur die Versteuerung und der andere zusätzlich über 2000 Euro netto mehr.
Ja. Aber solche Vergleiche bringen nichts bzw. würden in Uferlose führen. Es sind Pauschalen. Andere müssen ihren genutzen Untersatz, smt Benzin, versicherung, Steuern etc. pp. komplett selbst aus dem versteuerten und verbeitragtem Gehalt bezahlen und bekommen auch nur oder trotzdem die Entfernungspauschale. Eine Pauschale kann keine Einzelfallgerechtigkeit schaffen. Ich sehe hier eher arbeitsrechtliche Probleme, die das Steuerrecht kaum bzw. nicht auffangen kann.
Unterm Strich: zahlt der AN mehr Benzin als das was er tatsächlich verfährt.
Das wäre sicher ein Aspekt, der mal arbeitsrechtlich überprüft werden könnte.
Und darum ging es. Deshalb die Frage ob da irgendetwas vom Finanzamt zusätzlich z. B. Sonderausgaben anerkannt wird?
O.K. Trotzdem nein. Und wenn der AG auch nicht nach Fahrtenbuch abrechnen will, dann bleibt nur die Überlegung, ob einem dies und die Arbeitszeiten im Verhältnis zur Bezahlung wert sind. Geht allen anderen Arbeitnehmern im Grunde nicht viel anders.
Grüße