Steuererklärung Dienstwagen und Benzinkosten?

Liebe Gemeinde,

folgende Frage:

Arbeitnehmer ( AN) hat Dienstwagen ( DW).

Dieser wird ganz regulär mit 1 % für die private Nutzung und zusätzlich mit den km ( Fahrt Arbeit)
versteuert.

Vom Netto-Gehalt werden pauschal 168 Euro Benzinkosten
abgezogen.
Es gibt ja kein Gesetz was die Übernahme der Benzinkosten vorschreibt!

Bei 26 km einfache Fahrt an 273 Arbeitstage
sind das 7098 km. Bei 6,0 L Verbrauch (Schnitt 1,45L Euro) wären gerundet 620 Euro Benzinkosten.

Gezahlt 168 x 12 = 2016 Euro

Hat einer Erfahrungen wie man das bei der Steuererklärung angeben kann oder wie das berücksichtigt wird?

Hallo,

Dieser wird ganz regulär mit 1 % für die private Nutzung und zusätzlich mit den km (Fahrt Arbeit) versteuert.

Bei 26 km einfache Fahrt an 273 Arbeitstage

Also keinen Urlaub, keine Feiertage und auch noch mehrere Wochenenden durchgearbeitet? Hat das FA das bisher einfach so hingenommen oder wollten die das mal erklärt haben?

sind das 7098 km. Bei 6,0 L Verbrauch (Schnitt 1,45L Euro) wären gerundet 620 Euro Benzinkosten.
Gezahlt 168 x 12 = 2016 Euro
Hat einer Erfahrungen wie man das bei der Steuererklärung angeben kann oder wie das berücksichtigt wird?

Sowohl die 1% also auch die Entfernungspauschale sind eben Pauschalen. Der normale Arbeitnehmer kann 0,30€ für den Entfernungskilometer als Entfernungspauschale ansetzen. Ob er da 15 oder 4,5 Liter verbraucht, und ob das Autogas oder SuperDuper Ultimate V-Power ist, interessiert niemanden.

Einzige Stellgröße wäre hier der Verzicht auf einen Dienstwagen. Dann muss man nichts versteuern, kein Benzingeld an die Firma und die 0,30€ kann man auch mit dem Fahrrad ansetzen. Muss man sich also mal ausrechnen, womit man insgesamt besser fährt.

Grüße

Hallo ElBuffo,

lese ich einen ironischen Unterton?

Zu Deinen Fragen : die 273 Arbeitstage sind belegt ( es wird gestempelt)
Kein Krank, kaum Urlaub genommen, viel zusätzliche Wochendarbeit und eine reguläre 6 Tage Woche. Ganz nebenbei waren das im Jahr knapp 3000 belegte Arbeitsstunden.

Wie ich eingangs schrieb, gibt es ja kein Gesetz was regelt was in der AG übernhemen muß. Alles ( auch den privaten Sprit) nur einen Teil etc.

Wie in diesem Fall, ist per Arbeitsvertrag ein Dienstwagen PFLICHT.
Also kommt eine Überlegung ob sich der rechnet oder nicht nicht in Betracht.

Die allermeisten DW-Fahrer haben mit den laufenden Kosten nichts zu tun.
Zahlen lediglich die Versteuerung.

Wenn man das im Vergleich in diesem Fall sieht:

Zahlt der eine nur die Versteuerung und der andere zusätzlich über 2000 Euro
netto mehr.

Unterm Strich: zahlt der AN mehr Benzin als das was er tatsächlich verfährt.

Und darum ging es. Deshalb die Frage ob da irgendetwas vom Finanzamt zusätzlich z. B. Sonderausgaben anerkannt wird?

Hallo,

lese ich einen ironischen Unterton?

Nee, das intereessiert mich, weil immer wieder mal behauptet wird, dass die FA die Angaben bis zu einer Anzahl X hinnehmen und darüberhinaus nachfragen/Nachweise haben wollen. Wollte also mal wissen, ob das hier so war oder nicht.

Zu Deinen Fragen :die 273 Arbeitstage sind belegt (es wird gestempelt) Kein Krank, kaum Urlaub genommen, viel zusätzliche Wochendarbeit und eine reguläre 6 Tage Woche. Ganz nebenbei waren das im Jahr knapp 3000 belegte Arbeitsstunden.

Also kalendertäglich 8h oder sogar etwas mehr bzw. je Arbeitstag im Durchschnitt knapp 11 Stunden? Naja, sowas gibt es zweifellos öfter, regulär ist es nicht. Da steht sicher einen entsprechende Vergütung dahinter.

Wie ich eingangs schrieb, gibt es ja kein Gesetz was regelt was in der AG übernhemen muß. Alles (auch den privaten Sprit) nur einen Teil etc.

Richtig.

Wie in diesem Fall, ist per Arbeitsvertrag ein Dienstwagen PFLICHT.

Und der AG hatte bei Unterzeichnung dem AN eine Pistole an den Kopf gehalten? Nein? Dann war einem das das Ganze in Bezug auf die Gesamtbezahlung wert. (Ja, hier war jetzt etwas Ironie dabei) Daneben müsste vielleicht noch von den Arbeitsrechtsexperten geklärt werden, ob in einem AV tatsächlich die private Nutzung wirksam verpflichtend vereinabrt werden kann. Für dienstliche Fahrten und vielleicht auch noch für die zur Arbeitsstätte mag ich mir das vorstellen. Aber zur privaten Nutzung zwingen? Sprengt jetzt mein Vorstellungsvermögen, muss aber nichts heißen.

Also kommt eine Überlegung ob sich der rechnet oder nicht nicht in Betracht.

OK. Die fand dann schon bei Unterzeichnung des AV statt.

Die allermeisten DW-Fahrer haben mit den laufenden Kosten nichts zu tun. Zahlen lediglich die Versteuerung.

Manche auch noch SV-Beiträge. Und es ist jedenfalls nicht unüblich, dass auch Benzinkosten bezahlt werden. Wenn man natürlich kaum Zeit hat, den DW überhaupt privat zu nutzen, ist natürlich die 1%-versteuerung und das Benzingeld schlecht.

Wenn man das im Vergleich in diesem Fall sieht:
Zahlt der eine nur die Versteuerung und der andere zusätzlich über 2000 Euro netto mehr.

Ja. Aber solche Vergleiche bringen nichts bzw. würden in Uferlose führen. Es sind Pauschalen. Andere müssen ihren genutzen Untersatz, smt Benzin, versicherung, Steuern etc. pp. komplett selbst aus dem versteuerten und verbeitragtem Gehalt bezahlen und bekommen auch nur oder trotzdem die Entfernungspauschale. Eine Pauschale kann keine Einzelfallgerechtigkeit schaffen. Ich sehe hier eher arbeitsrechtliche Probleme, die das Steuerrecht kaum bzw. nicht auffangen kann.

Unterm Strich: zahlt der AN mehr Benzin als das was er tatsächlich verfährt.

Das wäre sicher ein Aspekt, der mal arbeitsrechtlich überprüft werden könnte.

Und darum ging es. Deshalb die Frage ob da irgendetwas vom Finanzamt zusätzlich z. B. Sonderausgaben anerkannt wird?

O.K. Trotzdem nein. Und wenn der AG auch nicht nach Fahrtenbuch abrechnen will, dann bleibt nur die Überlegung, ob einem dies und die Arbeitszeiten im Verhältnis zur Bezahlung wert sind. Geht allen anderen Arbeitnehmern im Grunde nicht viel anders.

Grüße