Steuererklärung Dienstwagen

Hallo zusammen,

ich habe leider wenig Erfahrung mit Steuererklärungen und Firmenwagen. Daher hoffe ich, Ihr könnt mir helfen:

Im letzten Jahr arbeitete ich bei einem Unternehmen, dass mir einen Firmenwagen stellte. Dafür verzichtete ich auf einen Teil meines Bruttogehalts. Ich wohne ca. 84km von der Arbeitsstätte entfernt. Auf meiner Gehaltsabrechnung tauchen daher neben

001 Gehalt

noch zwei weitere Punkte auf:

080 Privatfahrten
082 Whg / Arbeit p. St.

Unten wird diese Summe als

094 Sachbezug

als Nettoabzug wieder aufgeführt.

Damals hieß es vom Chef, dass er diesen Weg absichtlich gewählt hatte, da sich die Mitarbeiter aufgrund dieser „Bruttoabzugsmethode“ den einfachen Weg zur Arbeit (0,30 Euro /km) bei der Lohnsteuererklärung zurückholen können.

a) ist das wirklich möglich ?
b) Ich mache aktuell meine Steuererklärung mit einer aktuellen Standardsoftware. Hier gebe ich die Anzahl der Arbeitstage an und muss an dieser Stelle schon sagen, ob es ein Firmen- oder Privatfahrzeug war. Unten drunter muss ich dann die Tage angeben, die ich mit dem „privaten PKW“ oder mit „anderen Verkehrsmitteln“ unterwegs war… Es war ja weder der eigene PKW, noch ein anderes Verkehrsmittel, oder etwas doch ?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Gruß
Volker

Hallo,

da es beim Netto wieder abgezogen wird, halte ich’s für möglich, bin mir aber nicht sicher.
Was passiert denn, wenn Du’s probehalber so eingibst? Fehlermeldung?

Viele Grüße

Paola

Hallo Volker,
scheint richtig zu sein, wenn Du 1% des Bruttopreises versteuerert hast sowie die 84 km mit 0,02% des Bruttolistenpreises. Da kannst die km Kosten angeben, wenn du mit der „normalen Regelung“(kein Dienstwagen) besser fährst werden die Kosten angerechnet.
Du warst richtigerweise mit dem Firmenfahrzeug unterwegs und wawenn das Programm dich weiter fragt, dann gibst Du halt nochmal die Arbeitstage an; dann dürftest Du aber eine Sch… softwareprogramm dein eigen nennen.
Gruss Hermann

Hallo volkerwie,
man kann den einfachen Weg absetzen. Das Auto kann als Privat-PKW angegeben werden, da er privat genutzt wird.
Viele Grüße
Sylke

Kann ich leider nicht helfen

hallo,

sorry, daß ich erst jetzt antworte, aber die weiterleitung der anfrage durch w-w-w hat die letzten tage nicht geklappt, und ich bin nicht täglich in w-w-w.

zu deiner frage:
was sich hinter den kürzeln auf der gehaltsabrechnung verbirgt, sollte dir die gehaltsbuchhaltung aufschlüsseln. ich kann dazu nichts sagen, und aus den kürzlen allein läßt sich nichts erkennen.

es gibt grds. verschiedene arten, einen firmen-pkw zu behandeln und in der gehaltsabrechnung abzuwickeln. die methode, die dein ag gewählt hat, kann gut und richtig sein.

letztendlich spielt es für die steuererklärung keine rolle, welche abrechung gewählt wurde (1%-regelung, tatsächlcihe kosten o.ä.), da erst die vollständigen angaben in der steuererklärung relevant für die endberechnung sind.
wer sich´s einfach machen will, rechnet über die 1%-regelung ab. wer viel privat und weniger geschäftlich fährt, fährt mit der 1%-regelung besser. umgekehrt ist´s besser, die tatsächlichen aufwände abzurechnen (augstellung für´s fa, daneben muß ein fahrtenbuch geführt werden, um den anteil geschäftlich vs. privat zu ermitteln!).

es können bei der methode 2 alle angefallenen kosten angesetzt werden. alle kosten sind unter werbungskosten zu erfassen. wenn dein privates steuerprogramm nicht hergibt, firmen-pkw eintragen zu können, liegt das an der software. dann mußt du die kosten-nutzen-rechnung per hand ermitteln und in eine der entsprechenden zeilen eintragen sowie die abrechnung beilegen, damit das fa das nachvollziehen kann.
deine bisher gezahlten „steuern“ kannst du natürlich gegenrechnen!

saludos, borito

Hallo,

der Chef hat alles richtig gemacht: die Angabe von Fahrten Wohnung - Arbeit in Ihrem Lohnzettel führt zur Versteuerung dieser, das heißt, Sie können in der Steuererklärung ihre km angeben und bekommen diese als Werbungskosten anerkannt! Anzahl Arbeitstage (230 wird meist anerkannt fürs ganze Jahr), dann Haken bei Firmenwagen und dann angeben „mit privatem PKW“, was anderes geht ja nicht!
Viel Glück!