ich habe einen Wohnsitz in Aachen und wurde dienstlich nach München versetzt (zum 19.12.2012). In München habe ich mir nun eine Wohnung (doppelte Haushaltsführung) gesucht, in die ich aber erst am 15.02.2012 einziehen konnte. Hauptwohnsitz bleibt Aachen. Bis zum 14.02.2012 habe ich unentgeldlich in der Kaserne gewohnt.
Für diverses Umzugsgut habe ich einen Miettransporter genutzt und ein Abteil in einem Lager angemietet. Außerdem musste ich schon im Dezember 2011 die Provision für den Makler bezahlen.
Kann ich nun schon die in 2011 angefallen Kosten für die ab dem 15.02.2012 eingeführte doppelte Haushaltsführung absetzen?
hallo,
du kannst nahezu alle aufwendungen, die im zusammenhang mit einem beruflich veranlaßten umzug stehen, steuerlich absetzen.
du kannst aber je kalenderjahr nur die kosten absetzen, die du in den betreffenden jahr auch bezahlt hast. dabei spielt es keine rolle, ob z.b. in 2011 gezahlte rechnungen für einen umzug in 2012 sind. maßgeblich ist das datum der bezahlung/überweisung.
Hallo Thomas, alle in 2011 bezahlten Kosten die mit dem Umzug zu tun haben werden bezahlt.Steuertechnisch ist aber die verlagerung auf 2012 besser, den je höher die Kosten desto mehr spartst Du Steuern.
Gruss Hermann