Steuererklärung: Ehefrau in DE und Ehemann in GB

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Besonderheiten bei der Steuererklärung muss ich beachten, wenn der Ehemann vorübergehend (2-3Jahre) in England für einen englischen Arbeitgeber arbeitet(nichtselbstständige Tätigkeit) und die Frau (Hausfrau mit 3 Kindern) in Deutschland lebt?

Der Ehemann hätte seinen ständigen Wohnsitz in London und würde nur am Wochenende nach Deutschland kommen?

Meine Fragen:

  1. Muss die Gattin als Hausfrau (ohne Einkünfte außer Kindergeld) eine Steuererklärung abgeben?

  2. Wie wird dem Finanzamt mitgeteilt, dass der Ehemann im Ausland arbeitet und seine Steuererklärung dort macht?

Vielen Dank im Voraus.
M. Vural

Also um jetzt nicht mit zuviel Fachchinesisch um mich zu werfen mal einfach erklärt…

Du hast Einkünfte und deine Ehefrau hat keine Einkünfte. Rein Theoretisch zählt in deutschland das Welteinkommensprinzip, dass heißt, dass in England bezogenes Entgelt auch in Deutschland Einkommensteuerpflichtig wäre. Allerdings gilt in der EU der Grundsatz(auch in Verbindung mit den Meisten Musterabkommen), dass das Entgelt dort zu besteuern ist(unter verschiedenen Vorraussetzungen, die bei Ihnen als gegeben ansehe, weil sie vermutlich während des Jahres durchgehend in England gearbeitet haben, wo es bezogen wird, sprich in England. Kindergeld ist in Deutschland sowieso steuerbefreit… Im Bezug auf ihren Lohn, wäre es möglich diesen In Deutschland freizustellen, dazu müssten sie jedoch in GB eine Steuererklärung abgeben, mittels diesen Nachweises wäre der bezogene Arbeitslohn von der Einkommensteuer freigestellt.

Das wäre meine Variante die ich bevorzugen würde, es würde jedoch in diesem Speziellem Fall Sinn machen, einen Steuerberater aufzusuchen, der ihnen hier weiterhelfen kann, damit sie auch auf der sicheren Seite sind. Da Einkommensteuer mit Auslandsbezug doch sehr kompliziert ist. und es mehrere Möglichkeiten gibt, soweit ich das noch in Erinnerung habe.

Hallo,

der Ehemann kommt nur am Wochenende. Das müsste so sein , dass er keinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat und somit auch keine Steuerpflicht begründet ist.

Wichtig ist die Formulierung " gewöhnlicher Aufenthalt nach § 1 ESTG ist nicht gegeben", folglich keine Steuerpflicht in Deutschland.

So würde ich das dem Finanzamt auch mitteilen.

Wenn Sie das Finanzamt nicht zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, würde ich auch keine freiwillig abgeben.

Freundliche Grüße
CB

Hallo,
zu 1 M.E müssen die Eheleute in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, dabei istz auch zu erklären dass der EM seine Einkünfte in GB erzielt und dort auch steuerpflichtig ist. in Deutschland sin ddann diese Einkünfte über das DBA quasi steuerfrei. Die beantwortet auch die Frage zu 2.
Mit freundlichen Grüßen

Klaus Steincke

Sehr geehrter Murat Vural,

ihre Frage ist so komplex und speziell, dass sie einen Steuerberater hinzuziehen sollten - eine vollständige Beantwortung ist online nicht möglich. Die Frage die sich zu erst stellt ist ja, ob sie in DE überhaupt noch steuerprflichtig sind (ständiger Aufenthalt).

Viele Grüße
akaJens

Es tut mir leid. Da kann ich nicht weiterhelfen.

Hi,

welche Besonderheiten bei der Steuererklärung muss ich
beachten, wenn der Ehemann vorübergehend (2-3Jahre) in England
für einen englischen Arbeitgeber arbeitet(nichtselbstständige
Tätigkeit) und die Frau (Hausfrau mit 3 Kindern) in
Deutschland lebt?

Der Ehemann hätte seinen ständigen Wohnsitz in London und
würde nur am Wochenende nach Deutschland kommen?

Meine Fragen:

  1. Muss die Gattin als Hausfrau (ohne Einkünfte außer
    Kindergeld) eine Steuererklärung abgeben?

Der Ehemann ist in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig und es ist auch kein Ansässigkeitsstaat, da seine Familie in Deutschland wohnt. Der Lohn des Ehemanns ist aber steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, wenn er die Versteuerung in Großbritannien nachweist.

  1. Wie wird dem Finanzamt mitgeteilt, dass der Ehemann im
    Ausland arbeitet und seine Steuererklärung dort macht?

Brief ans Finanzamt

Wenn das Ehepaat keine weiteren Einkünfte in Deutschland hat, muss sie hier auch keine Steuer bezahlen. Deutsche Lohnzahlungen sind jedoch (z.B. im Jahr des Wechsels des Arbeitgebers) noch normal in Deutschland steuerpflichtig.

Schöne Grüße
C.

Der sogenannte Lebensmittelpunkt bleibt weiterhin Deutschland. Dass der Mann für eine gewisse Zeit zwischen England und hier pendelt, ändert nichts an diesem Sachverhalt. Beide Eheleute geben unverändert eine gemeinsame Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt ab. Die ausländischen Einkünfte werden hier in Deutschland unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsbkommens mit Englang erfasst und besteuert. Weitere Besonderheiten gibt es nicht.