Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Besonderheiten bei der Steuererklärung muss ich beachten, wenn der Ehemann vorübergehend (2-3Jahre) in England für einen englischen Arbeitgeber arbeitet(nichtselbstständige Tätigkeit) und die Frau (Hausfrau mit 3 Kindern) in Deutschland lebt?
Der Ehemann hätte seinen ständigen Wohnsitz in London und würde nur am Wochenende nach Deutschland kommen?
Meine Fragen:
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Muss die Gattin als Hausfrau (ohne Einkünfte außer Kindergeld) eine Steuererklärung abgeben?
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Wie wird dem Finanzamt mitgeteilt, dass der Ehemann im Ausland arbeitet und seine Steuererklärung dort macht?
Vielen Dank im Voraus.
M. Vural