steuererklärung elternzeit

A hat im Jan. Baby bekommen. Dadurch also keine Einnahmen erzielt, bis auf insgesamt 104,- EUR (Zuschuss VL) für 2007. Steuern wurden also in 2007 gar nicht gezahlt. Mutterschafts-, Eltern-, und Kindergeld erhalten, aber is ja alles steuerfrei.

Steuererklärung macht A sowieso, wegen der Arbeitnehmersparzulage.

Abzusetzen wäre ja da schon so einiges: Versicherungen, Bewerbungskosten.

  1. Wie wird die Steuererklärung behandelt. Bekommt A eine „Erstattung“, die dann ins nächste Jahr übernommen wird? (Da A ja nichts gezahlt habe) Oder fallen die Ausgaben einfach unter den Tisch?

  2. Werbungskosten (Bewerbung) braucht A wahrscheinlich gar nicht erst angeben, da der AN-Pausch-Betrag ja eh nicht erreicht wird, oder?

Vielen Dank für schnelle Anwort !!!

Wenn keine Steuern gezahlt wurden, bekommt man auch keine Erstattung. Wenn kein Arbeitslohn im Jahr zugeflossen ist, besteht hier keine Abgabepflicht.

Bewerbungskosten können allerdings zu einem Verlust führen, der vorgetragen wird und sich in Folgejahren auswirkt.