Steuererklärung: Entfernungspauschale bei einer selbständigen Tätigkeit: Nur Hinweg?

Person A übt eine Lerntätigkeit (selbständig/freiberuflich) aus. 
Die Tätigkeit übt A 1 bis 2 mal pro Woche und fährt 65 km zur Betriebsstätte.

Macht man steuerlich nur Hinweg geltend  
oder Hin - und Rückweg, also

(65km * 2) * 0,3 Euro/km * Anzahl von Terminen/Jahr   ?

Danke.

wenn es eine wirklich selbstständige Tätigkeit ist, dann gelten die gefahrenen km.

Good luck.