Steuererklärung: Entgangene Einnahmen Überstunden

Hallo zusammen,
ein ehemeliger Arbeitgeber ist Ende 2011 in die Insolvenz gegangen. Die Überstunden wurden weder ausbezahlt, noch konnten diese komplett abgefeiert werden. Ebenfalls sind Urlaubstage übrig geblieben. Somit sind den Arbeitnehmern Verluste entstanden bzw. Einnahmen entgangen.

Können diese Ansprüche/Forderungen in der Einkommenssteuererklärung irgendwie geltend gemacht werden?

Vielen Dank!

Sind schon drin
Servus,

ja: Was man nicht einnimmt, braucht man nicht zu versteuern. Darin besteht die Steuerentlastung für nicht gezahlte Löhne.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder