Hallo.
Arbeitnehmer beginnt seine Woche mit der Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Arbeitstätte. Auf Grund von seiner Außendiensttätigkeit ist er zeitlich kaum dort, sondern mehr bei Kunden. Abends (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) übernachtet er in einem Hotel nahe der Arbeitstätte. Die Fahrten Montag hin und Freitag zurück, zwischen Wohnung und Arbeitstätte sind ganz klar mit Entferungspauschale nur 1 mal anzusetzen.
Nun Die Frage: Werden die Fahrten zwischen Hotel und Arbeitsstätte ebenfalls als „Wohnung-Arbeit“ angesehen, oder sind das Dienstreisefahrten?
Wenn es Dienstreisefahrten sind müsste der Arbeitnehmer doch auch Verpflegungsmehraufwand (12€ bzw. 24€ pro Tag) geltend machen dürfen?!
Schon jetzt Vielen Dank