Ich (selbstständig,Umsatzsteuerpflichtig)habe in meinem Anlagevermögen(0,50€)noch meinen 1997 gekauften Ford und nutze diesen auch geschäftlich. Ich führe ein Fahrtenbuch und erfasse per Buchhaltungsprogramm die Kosten für dieses Fahrzeug. Jetzt meine Frage:
Wie errechne ich den Wert der in das EÜR Formular eingetragen werden muß??
Ist die Berechnung mit 0,30€ pro gefahrenen Kilometer richtig,plus anteilig die anfallenden Kosten wie Reparatur, Kraftstoff ect. ? Oder hat es etwas mit dem Listenpreis zu tun? Habe leider noch nicht so viel Erfahrung und bin für jede Erklärung dankbar Danke schon mal
Gruß Molly
Hallo MollyM0807,
wenn du ein Fahrtenbuch führst, dann kannst du ja die privat-gefahrenen Km prozentual errechnen und von den gesamten KFZ-Kosten ausrechnen. Eine KM-Pauschalberechnung mit 0,30€/km gibt´s bei selbstständig nicht, dafür hast ja dein Fahrtenbuch, um die genauen privat gefahrenen KM rauszurechnen.
den prozentual errechneten Betrag trägst dann bei der EÜR ein.
lg.gartehei
Danke! Zum Beispiel ca 40% geschäftlicher Anteil. Dann müßte ich rechnen,sämtliche KFZ Kosten 40% ausrechnen und eintragen. Bin schon leicht durch den Wind Danke nochmals und Grüße Molly
du kannst dir aussuchen was du machen möchtest, entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung anwenden.
1%-Regelung:
Für einen Unternehmer ist die 1%-Regelung nur anwendbar, wenn er den Nachweis über einen zusammenhängenden 3-Monats-Zeitraum erbringt, dass das Auto eine betriebliche Nutzung von mehr als 50% erfährt.
Berechnnung (1%-Regelung):
Listenpreis (brutto)
Sonderausstattung (brutto)
=Gesamtpreis
Privater Nutzungsteil
-1% von Gesamtpreis monatlich
+Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
(0,03 % von Gesamtpreis x die Entfernung in Km
-Kilometerpauschale (0,30€ x Entfernung in Km)
Das ist momentan alles, was ich dazu weiss.
Ich hoffe, ich konnte dir damtit ein bisschen helfen.