Hallo.
Ich (selbstständig,Umsatzsteuerpflichtig)habe in meinem Anlagevermögen(0,50€)noch meinen 1997 gekauften Ford und nutze diesen auch geschäftlich. Ich führe ein Fahrtenbuch und erfasse per Buchhaltungsprogramm die Kosten für dieses Fahrzeug. Jetzt meine Frage:
Wie errechne ich den Wert der in das EÜR Formular eingetragen werden muß??
Ist die Berechnung mit 0,30€ pro gefahrenen Kilometer richtig,plus anteilig die anfallenden Kosten wie Reparatur, Kraftstoff ect. ? Oder hat es etwas mit dem Listenpreis zu tun? Habe leider noch nicht so viel Erfahrung und bin für jede Erklärung dankbar Danke schon mal
Gruß Molly