Hallo!
Folgende Aufgabenstellung bezüglich einer Steuererklärung für das Jahr 2011:
"Ein AN, der nebenbei ein Erststudium macht, hat folgendes Ansatzproblem:
Er fährt an einigen Tagen von zu Hause zur Arbeit (15km Entfernung) danach direkt zur Uni (10km Entfernung von der Arbeit). Nach der Uni direkt nach Hause (20km Entfernung).
Wie darf diese Konstellation in der Steuererklärung angegeben werden?"
jede fahrt zur arbeit (egal, ob danach zur uni oder nach hause) mit 15km á 0,30 euro angeben
jede fahrt von zuhause zur uni und zurück mit 2*20km á 0,30km angeben
jede fahrt von der arbeit zur uni: „eigentlich“ nix, da es sich weder um eine „heimfahrt“ noch um eine fahrt von zuhause zur uni handelt.
angeben würde ich es versuchsweise dennoch - mit der schlüssigen begründung, daß eine fahrt von der arbeit zur uni dem fiskus immerhin geld spart (von zuhause zur uni wären´s ja immerhin 10km mehr), könnte das klappen.
die fahrtne von der arbeit zur uni dann ebenfalls mit 0,30 euro je gefahrenem km.
Die meisten Leute würden wohl daraus jeweils Einzelfahrten machen (Arbeit und zurück und Uni und zurück) . Will man es ehrlich aufschlüsseln müsste man die Fahrten auf einem extra Berechnungsbogen notieren und dann die Gesamtkilometer als einzelne Position in der Anlage N mit aufführen.
In das vorgefertigte Schema der Anlage N passt das ja nicht hinein.
Wenn jetzt jedoch auf die Verpflegungsmehraufwendungen eingegangen werden soll; wenn man diese in diesem Fall überhaupt ansetzen darf
I) unter 8 Stunden (Fahrt nach Hause unterbricht ja alles)
II) 7 Uhr bis 22 Uhr (15 Stunden) = zusätzlich 12 EUR
dann fassen wir mal zusammen:H = HomeA = ArbeitU = Uni
I) H->A->H->U->H = 55km x 0,30 = 16,50EURII) H->A->U->H = 45km x 0,30 = 13,50 (+ s.u. 12EUR) = 25,50
Wenn jetzt jedoch auf die Verpflegungsmehraufwendungen eingegangen werden soll; wenn man diese in diesem Fall überhaupt ansetzen darfI) unter 8 Stunden (Fahrt nach Hause unterbricht ja alles)II) 7 Uhr bis 22 Uhr (15 Stunden) = zusätzlich 12 EUR
die Fahrt zur Arbeit gibt man unter Werbungskosten an, die Fahrten zur Ausbildungsstätte (Uni) macht man bei den Kosten für die Berufsausbildung geltend.
Wie Du nach Hause kommst ist Deine Privatsache und interessiert das FA nicht.