Steuererklärung/falsche Steuerklasse

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. Vorab: Ich habe da bisher leider keine Ahnung von. Mein damaliger Ehemann hat das für uns zusammen gemacht.

Fakt: Ich bin aktuell in Steuerklasse 4.
März 2010 bin ich aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Für 2010 hat er noch zusammen für uns veranlagt.
Scheidung Dezember 2012. Ich habe bis jetzt (!) meine Steuerklasse noch nicht in 1 geändert.
Fehler: Ich dachte, dass ich die Steuerklasse nicht ändern lassen muss, sondern, dass dies automatisch durch die Scheidung geschieht.
Nun habe ich gelesen, dass ich das schon für 2011 hätte ändern lassen müssen.

Meine Frage:
Muss ich nun mit einer sehr hohen Nachzahlung rechnen?

Bruttoverdienst: 2500 Euro
Kilometer pro Tag: 110km

Bin dankbar für eure/Ihre Antworten.

Lieber Gruß

Ist leider gar nicht mein Fachgebiet, sorry

Hallo,
ich kann Entwarnung geben: Steuerklasse 4 und 1 sind quasi gleich.
Also: steuerlich gesehen, besteht kein Grund zur Panik.
Lassen Sie es für 2013 ändern, für die vergangenen Jahre stellt die „falsche“ Steuerklasse kein Problem dar, es gibt auch keine „Strafe“ dafür.
Gruss Barbara

hallo,
entscheidend für die steuerlast sind einkommen, absetzbare ausgaben und die steuerklasse.
bei steuerklasse 4/4 ist insb. bedeutend, wie unterschiedlich die einkommen der eheleute sind. geringer abstand (d.h. beide verdienen annähernd gleich) - gleiche steuerlast. großer abstand - ungleiche steuerlast.
je nachdem, welches einkommen dein ex hatte undwie ihr die steuererklärung abgegeben habt, kann es nachzahlungen geben.
allein anhand des bruttoeinkommens und der kilometer kann dir doch niemand sagen, was du ggfs. nachzahlen musst.

meine empfehlung:
ändere zügig deine steuerklasse
teile dem finanzamt mit, dass du für die betreffenden zeiträume versehentlich die falsche steuerklasse angegeben hast. die werden dir dann schon sagen, was zu tun ist.
melde dich für die nächste steuererklärung und für alle zukunft bei deinem örtlichen lohnsteuerhilfeverein an. der mitgliedsbeitrag von ca. 50-100€ ist gut investiertes geld.

saludos, borito

Nein, Steuerklasse I und IV sind weitgehend identisch. Insofern müssen Sie nicht mit einer Nachzahlung rechnen. Sie können für 2011 und 2012 eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie tatsächlich so viele km fahren, sollten Sie eine Erstattung bekommen.
Laden Sie von www.elster.de das Elsterformular herunter und installieren es. Dann füllen Sie Mantelbogen und Anlage N (insbesondere Werbungskosten) aus und berechnen die Erstattung.

Trotzdem sollten Sie gelegentlich Ihre Steuerklasse ändern lassen.

Hallo JenniferH,
da ihr in 2010 noch eine kurze Zeit zusammen gewohnt habt, konntet ihr dafür noch einmal die Steuerklassen IV/IV und damit den günstigeren Splittingtarif nutzen. Insoweit hat dein Ex richtig gehandelt. Richtig ist allerdings auch, dass du per 2011 nur noch in die Steuerklasse I (Alleinstehend) und damit in den etwas ungünstigeren Grundtarif eingestuft wirst. Leider erfolgt das nicht automatisch. Du mußt sowohl deinem Arbeitgeber als auch (vorsichtshalber) dem Finanzamt die Steuerklassenänderung mitteilen. Damit wird deine Steuererklärung 2011 noch einmal neu durchgerechnet und bei deinem Brutto kann es durchaus sein, dass du nachzahlen mußt. Um die Höhe der Nachzahlung etwas abzumildern überlege mal, ob du dir nicht einen Freibetrag eintragen lassen kannst (z.B. für Fahrten zur Arbeit). Kannst du sowas nutzen, dann verringert sich auch schon übers Jahr deine monatliche Steuer.
Viele Grüße
Heidi

Hallo,

Zuerst einmal möchte ich betonen, dass meine Einschätzung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, da mir die Daten nur unvollständig vorliegen und das deutsche Steuerrecht zu komplex hierfür ist.

Im Normalfall sind Steuerklasse 4 und Steuerklasse 1 nahezu identisch. So glaube ich nicht, dass Sie auf Grund der Steuerklasse 4 mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Ferner haben Sie wegen der hohen Fahrtkosten enorme Werbungskosten, die im Normalfall zu einer ordentlichen Erstattung führen sollten. Ich persönlich, denke das für die Steuererklärung eine professionelle Hilfe eines Steuerberaters oder die preiswerte Alternative eines Lohnsteuerhilfevereines sicher nicht die schlechteste Investition ist. Bei einem LHV sollten sich die Kosten hierfür auf max. EUR 150,00 belaufen.

Grüße Mirko

Hallo Jennifer,

leider geht aus Ihrer Anfrage die LSt-Klasse für 2011 nicht hervor (wohl IV?); ich bin einmal von einem Lohn von 23.000 € (nach Berücksichtigung Fahrtkosten) ausgegangen:

Haben Sie Klasse IV gewählt, ergibt sich keine Nachzahlung (Lohnsteuer ca. 2.430 €). Haben Sie V gewählt, gibt´s eine Erstattung (ca. 2.600 €); haben Sie III gewählt, gibt´s eine Nachzahlung von ca.2.000 €. Für 2012 sind die Zahlen gleich.

Das sind nur Anhaltswerte; es kommt natürlich auf die konkrete Veranlagung an (z.B. ob noch außergewöhnliche Belastungen etc.) geltend gemacht werden.

mfG

U.G.

Hallo,

keine Angst, der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 ist gleich Null.

Sind Kinder da?
Dann wäre sogar Anspruch auf Steuerklasse 2 da, welche sogar noch günstiger ist als die 4.

Gruß
Lawrence