ich bin kein Steuergenie, bin aber gerade über meiner Steuererklärung mit Wiso 2011. Zum Glück ist meine Steuersituation relativ einfach.
Januar und Februar war ich arbeitssuchend. Von März bis Ende August habe ich gearbeitet Seit September bin ich auf der BOS und hole mein Abitur nach.
Jetzt meine Fragen:
Kann ich die entstandenen Kosten, die mir in der BOS angefallen sind (Bücher, Taschenrechner etc.) in der Steuererklärung angeben? Ich hab das gemacht und unter „Ausbildungskosten“ (529€) gesetzt. Ist das zulässig?
Mein Bausparvertrag ist letztes Jahr ausgezahlt worden. Regulär nach der Sperrfrist. Muss ich diese „Einnahme“ in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo? Vermögenswirksame Leistungen habe ich nicht bezogen. Ich hab den Bausparer also quasi aus eigener Tasche finanziert. Muss ich dort trotzdem zu dem Thema VWL in der Steuererklärung angeben?
Wie ich gerade gegooglet habe, fällt der 400€ Job, den ich seit November neben der BOS mache nicht ins Gewicht und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, richtig?!
Genauso wie mein rein privater Autokauf?!
Muss/kann ich in der Steuererklärung irgendwo angeben, dass ich seit September Schüler bin? Ich habe es bei „aktueller Beruf“ eingetragen und bei „Einkommens- / Lohnersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung“ mit Wert 0€ eingetragen, da ich noch kein BaFöG erhalte(n habe in 2011). Ich will nur sicher gehen, dass das Finanzamt das checkt, warum ich seit September weder Arbeitsloser noch Angestellter bin
Habt ihr sonst noch Tipps, Infos, was ich bei meiner Steuersituation machen kann/soll/muss?
Vielen Dank für jegliche Info!
PS: Ich habe das komplette Jahr kostenfrei bei meinem Vater gewohnt.
ich bin kein Steuergenie, bin aber gerade über meiner
Steuererklärung mit Wiso 2011. Zum Glück ist meine
Steuersituation relativ einfach.
Januar und Februar war ich arbeitssuchend. Von März bis Ende
August habe ich gearbeitet Seit September bin ich auf der BOS
und hole mein Abitur nach.
Jetzt meine Fragen:
Kann ich die entstandenen Kosten, die mir in der BOS
angefallen sind (Bücher, Taschenrechner etc.) in der
Steuererklärung angeben? Ich hab das gemacht und unter
„Ausbildungskosten“ (529€) gesetzt. Ist das zulässig?
Wenn das unter die Rubrik Sonderausgaben fällt, dann passt es und wenn weniger als 920. Ansonsten wäre die Angabe unter Arbeitsmittel bei Werbungskosten besser!
Bitte die Fahrkosten zur Arbeit nicht vergessen!
Mein Bausparvertrag ist letztes Jahr ausgezahlt worden.
Regulär nach der Sperrfrist. Muss ich diese „Einnahme“ in der
Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo? Vermögenswirksame
Leistungen habe ich nicht bezogen. Ich hab den Bausparer also
quasi aus eigener Tasche finanziert. Muss ich dort trotzdem zu dem Thema VWL in der Steuererklärung angeben?
Nein interessiert niemand!
Wie ich gerade gegooglet habe, fällt der 400€ Job, den ich
seit November neben der BOS mache nicht ins Gewicht und muss
nicht in der Steuererklärung angegeben werden, richtig?!
Nein, wenn die Steuern pauschal vom Arbeitgeber übernommen werden!
Genauso wie mein rein privater Autokauf?!
Nein ist Privatsache!
Muss/kann ich in der Steuererklärung irgendwo angeben, dass
ich seit September Schüler bin? Ich habe es bei „aktueller
Beruf“ eingetragen und bei „Einkommens- / Lohnersatzleistungen
und Angaben bei Nichtbeschäftigung“ mit Wert 0€ eingetragen,
da ich noch kein BaFöG erhalte(n habe in 2011). Ich will nur
sicher gehen, dass das Finanzamt das checkt, warum ich seit
September weder Arbeitsloser noch Angestellter bin
Ist richtig gemacht?
Du hast doch sicherlich auch Bewerbungskosten, wenn Du 2 Monate arbeitssuchend warst, dann Angeben unter Werbungskosten!
Habt ihr sonst noch Tipps, Infos, was ich bei meiner
Steuersituation machen kann/soll/muss?
Vielen Dank für jegliche Info!
PS: Ich habe das komplette Jahr kostenfrei bei meinem Vater gewohnt.
PS: das interessiert niemanden, wo Du wohnst!
Gruss Hermann
Es kommt also drauf an, ob es eine erstmalige Ausbildung oder eher eine Weiterbildung ist. Steht aber alles im Link zu den Steuertipps.
zu 2) Die Auszahlung des Bausparguthabens ist nicht steuerpflichtig und muss nirgendwo eingetragen werden. Lediglich die Guthabenzinsen müssen in der Anlage KAP bzw. falls das Guthaben zur Darlehenstilgung einer Immobilie verwendet wird, auf der Anlage V+V eingetragen werden.
zu 3)Richtig. Muss nicht versteuert werden (wurde bereits versteuert) bzw. angegeben werden, außer bei der Anlage N, Zeiten/Angaben bei Nichtbeschäftigung.
zu 4)nein, sofern das Auto nicht im EU-Ausland gekauft worden ist. Dann wäre es ein innergemeinschaftlicher Erwerb, der steuerpflichtig sein könnte.
zu 5)Richtig. Einzutragen unter Angaben bei Nichtbeschäftigung
Zu 1. ) Richtig, wenn es eine Ausbildung in einem noch nicht ausgeübten Beruf ist. Sollte es eine Weiterbildung für den aktuellen Beruf sein, wären es Werbungskosten in der Anlage N.
Zu 2. ) Brqaucht nicht angegeben werden.
Zu 3. ) Richtig. 400 € Job interessiert das Fianazamt in der Teuererklärung nicht.
Zu 4.) Am Privatwagen interessiert das Finanzamt nur die Kfz Steuer, sonst nix.
zu 5.) Sollte so funktionieren. Wenn die das mit mit dem „Schüler“ nicht begreifen, werden die schon nachfragen, ob in der Zeit wirklich nichts war. Für die Zeit von Jan- Feb. als „arbeitssuchend“ war wahrscheinlich dann auch kein Einkommen, ansonsten das bezogene ALG eintragen.
Sonstige Tipps: Mehr ist wahrscheinlich nicht nötig, denn alleine durch die Verteilung des Einkommens von 6 oder 7 Monatzen auf das restliche Jahr ohne Einkommen wird die gezahlte Steuer dann wohl schon komplett oder zum großen Teil zurückerstattet werden. (Wenn es keine riesigen Einkünfte waren)
Kann ich die entstandenen Kosten, die mir in der BOS
angefallen sind (Bücher, Taschenrechner etc.) in der
Steuererklärung angeben? Ich hab das gemacht und unter
„Ausbildungskosten“ (529€) gesetzt. Ist das zulässig?
ja, alle kosten und aufwendungen, die mit der ausbildung oder weiterbildung zusammenhängen (auch vor ausbildungsbeginn!) sind unter werbungskosten absetzbar
Mein Bausparvertrag ist letztes Jahr ausgezahlt worden.
Regulär nach der Sperrfrist. Muss ich diese „Einnahme“ in der
Steuererklärung angeben?
nein
Muss ich dort trotzdem zu
dem Thema VWL in der Steuererklärung angeben?
nein
Wie ich gerade gegooglet habe, fällt der 400€ Job, den ich
seit November neben der BOS mache nicht ins Gewicht und muss
nicht in der Steuererklärung angegeben werden, richtig?!
grds. nicht, in diesem falle geht es dem fa aber darum, das gesamte zu versteuernde einkommen innerhalb des steuerjahres festzustellen. dazu gehören die 400euro dann schon. steuerlich wird sich das aber nicht auswirken, da die pauschalsteuer ja schon entrichtet wurde.
Genauso wie mein rein privater Autokauf?!
der keinesfalls
Muss/kann ich in der Steuererklärung irgendwo angeben, dass
ich seit September Schüler bin?
ja, ist einzutragen unter der rubrik „zeiten ohne einkommensbezug bzw. mit lohnersatzleistungen“ (mantelbogen). hier ist normalerweise auch anzugeben, warum man nicht gearbeitet hat.
Ich habe es bei „aktueller
Beruf“ eingetragen
okay
PS: Ich habe das komplette Jahr kostenfrei bei meinem :Vater gewohnt.