Steuererklärung Fragen

Sehr geehrte Community,

ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2010 bekommen. Ich habe im letzten Jahr ca 1000€ an Lohnsteuer und Soli bezahlt. Fahre jeden Tag 100km hin und zurück auf Arbeit. Jetzt habe ich „nur“ 600 Lst vom F-amt weder bekommen. Wie ist das möglich?

Hallo alex1304,

die pauschale Berechnung der Kfz-Kosten geht so:
Kilometer einfache Fahrt: 100
Kilometersatz je km: 0,30 EUR
Arbeitstage pro Jahr: z.B. 200

D.h. 100 x 0,30 EUR sind 30 EUR pro Tag.
30 x 200 sind 6.000 EUR Kfz-Kosten pro Jahr.
Diese 6 TEUR werden vom Bruttolohn abgezogen. Wenn Sie dann noch über den Grundfreibetrag von 8.004 EUR liegen, müssen Sie dafür Einkommensteuer zahlen.

Viele Grüße

Hallo alex1304,
als erstes würde ich sofort einen Einspruch an das Finanzamt schreiben. Ich habe immer den Vermerk: „Die Begründung wird nachgereicht“ angegeben um mehr Zeit zur Prüfung des Bescheides zu haben.
Wenn die Erklärung mit Steuer-CD erstellt wurde, braucht man nur die Summen aus dem Bescheid mit den Summen der eigenen Berechnung vergleichen. Ansonsten empfehle ich den Kauf einer Steuer-CD. Ich debnke. die Investition lohnt sich. Man kann schnell erkennen, wo sich das FA verrechnet hat.
Viele Grüße Sylke

Hallo,
was steht denn im Steuerbescheid unter Werbungskosten, sind diese angerechnet wordenen. Wenn ja dann ist in Ordnung!Gruss Hermann

Hallo,

das ist nicht so einfach zu beantworten.
Zum einen kommt das darauf an, wieviel Brutto Du lt. Lohnsteuerkarte hast. Dann weiß ich nicht, ob die 100 Kilometer einfach oder es 50 Kilometer einfach sind. Dann kommts darauf an, an wie vielen Tagen Du gefahren bist (bzw. wieviele Du angegeben hast).
Berechnung läuft so:
Bruttogehalt 20.000 Euro sagen wir mal, 220 Tage x 100 Kilometer 0,30 Euro gibt 6600 Euro Werbungskosten, somit verbleiben 13.400 Euro Einkommen. Davon gehen noch die Versicherungen etc. ab.
Von dem was dann noch über ist, wird alles was über dem Grundfreibetrag von etwa 7500 Euro ist, versteuert. Da kommen bei Dir wohl ca. 400 Euro tatsächliche Steuer raus (was etwa bei einem zu Versteuernden Einkommen von 10.000 Euro der Fall ist.) Den Rest (nämlich die 600 Euro) bekommst Du erstattet.
Ich hoffe, ich habs einigermaßen Verständlich erklärt.
Grüße

Eine Steuererstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, allein die Meinung dass der Werbungskostenabzug gleichbleibend wie im Vorjahr war ist nicht ausschlaggebend.
Am besten nimmst du dir deinen Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr her und vergleichst diesen mit dem aktuellen und zwar Punkt für Punkt
z.B.
Einnahmen
Lohnsteuerabzug
Werbungskostensumme
Sonderausgaben
außergewöhnliche Belastungen
Handwerkerleistungen…

vielleicht kannst du dir deine Abweichung selber erklären… wünsch dir viel Glück bei deiner Suche :wink:

Tut mir leid, da bin ich überfragt. Notfalls einfach beim Finanzamt beim jeweiligen Sachbearbeiter anrufen und nachforschen. Das ist ihr gutes Recht!
VG.

Hallo Alex1304,
es ist immer schwierig, die Frage, wieso man weniger vom fA bekommen hat, pauschal zu beantworten, denn das kann ja verschiedene Gründe haben.
Was hat sich verändert zwischen 2009 und 2010?
Am einfachsten ist es für dich, wenn du beide Einkommensteuerbescheide einmal nebeneinander legst und nachforschst, wo die Unterschiede liegen. du kannst so ja genau sehen, wo es Veränderungen gab (also Höhe der Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben) usw.
Ohne das zu wissen, wird hier wohl niemand eine pauschale Antwort geben können. (oder so gesagt: ich zumindest kann es leider nicht…)

Gruß
Shannons

hallo,

die frage kann dir kein mensch korrekt und vollständig beantworten, ohne nicht vorher deine steuererklärung bzw. den steuerbescheid gesehen zu haben.

wenn du z.b. nicht mehr als nur deine fahrkosten als werbungskosten abgesetzt hast, dann klingen 600euro plausibel:

230tage*50km (einfache strecke)+0,30euro= 2450euro. hiervon werden generell schon 920euro als „pauschbetrag“ vom fa angesetzt und sind in der steuerermittlung bereits berücksichtigt. bleiben als 1530euro. bei einem angenommenen steuersatz von 25-30% (nur ein beispiel) können folglich auch nur 25-30% von den werbungskosten „erstattet“ werden - macht bei 1530euro ca. 500euro.

dies ist aber nur ein grobes rechenbeispiel!!!

saludos, borito

Hallo,

ähm was haben Sie denn noch alles? Nur Anlage N? Sind die 100 km einfache Strecke oder hin und zurück zusammen? Viele Fragen, Ihre ist nicht so einfach zu beantworten! Brauche mehr Infos!

Hallo,

die erstatten nicht Deine Ausgaben, nur die zuviel gezahlte Lohnsteuer.
Und die wird ermittelt, in dem Deine Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden, davon wird die Lohnsteuer berechnet und die Differenz zur gezahlten Lohnsteuer wird ausgeglichen (in Deinem Fall erstattet).

Viele Grüße

Paola

Hallo,

ich habe mal versucht aus den wenigen Angaben folgende Annahmen zu treffen:
-Steuerklasse 1 keine Kinder
-Jahresbruttoeinkommen ca. 17.000 Euro
-Fahrtkosten ca. 230 Tage x 50 km einfach Strecke x 0,30 Euro = 3.450 Euro
-Abziehbare Sonderausgaben ca. 2500 Euro
-zu versteuerndes Einkommen = 11.050 Euro
-Einkommenssteuer= ca. 500 Euro lt. Grundtabelle
Also, unter diesen Annahmen könnte die Erstattung schon in die richtige Richtung gehen.

Beträgt die einfache Fahrstrecke 100 KM, dann wäre keine Einkommenssteuer zu zahlen.