hallo,
die frage kann dir kein mensch korrekt und vollständig beantworten, ohne nicht vorher deine steuererklärung bzw. den steuerbescheid gesehen zu haben.
wenn du z.b. nicht mehr als nur deine fahrkosten als werbungskosten abgesetzt hast, dann klingen 600euro plausibel:
230tage*50km (einfache strecke)+0,30euro= 2450euro. hiervon werden generell schon 920euro als „pauschbetrag“ vom fa angesetzt und sind in der steuerermittlung bereits berücksichtigt. bleiben als 1530euro. bei einem angenommenen steuersatz von 25-30% (nur ein beispiel) können folglich auch nur 25-30% von den werbungskosten „erstattet“ werden - macht bei 1530euro ca. 500euro.
dies ist aber nur ein grobes rechenbeispiel!!!
saludos, borito