Steuererklärung, Frau ohne Einkommen

Hallo zusammen,

seit Mai 2001 sind wir verheiratet. Meine Frau hatte in 2001 kein Einkommen. Ich war das ganze Jahr beschäftigt.

Wir haben vor eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. (Ich hoffe das ist o.k.)

Welche Aufwände meiner Frau können wir steuerlich absetzen??? Fortbildungskurse? Fahrtkosen zur Fortbildung? Bewerbungskosten?.. Oder sind wir da auf dem Holzweg? Können evtl auch Fortbildungen abgesetzt werden, die vor dem Hochzeitstermin stattgefunden haben?

Müssen wir auch für Sie eine Anlage N ausfüllen, obwohl sie ja 0,0 Kohle bekommen hat?

Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße
Albert

hi albert,

vorweg: eine zusammenveranlagung alleine aus dem grunde ist anzuraten. dadurch, das ein ehegatte keine einkünfte oder gar negative hat, ergibt sich ein gesamtsteuerspareffekt, wenn der andere ehegatte einkünfte erzielt hat.

zu unterscheiden ist, ob es sich hierbei um

a) einer weiterbildung im bereits erlernten beruf handelt oder
b) um eine ausbildung zu einem nicht erlernten beruf

wenn a, dann sind dies werbungskosten und gehören auf die anlage N. dies sind dann vorweggenommene werbungskosten, da sie ja mit hilfe der weiterbildung auch wieder einkünfte erzielen wird. selbstverständlich sind kosten auch vor der hochzeit abziehbar.
sie würde dann negative einkünfte aus nichtselbst. arbeit erzielen.

wenn b, dann sind die sonderausgaben und gehören in den grossen A3 mantelbogen auf seite 3 in der mitte irgendwo. diese sind begrenzt auf 1.800 DM abziehbar (bzw. 2400 DM wenn sie auswärts untergebracht war). hier ist dann eine anlage N für die frau nicht abzugeben.

es sollte aber erst versucht werden, die kosten als werbungskosten (variante a) auszugeben. ausserdem dürft ihr ggf. erhaltene lohnersatzleistungen (arbeitslosengeld, arbeitslosenhilfe etc.) nicht vergessen anzugeben. dies sind einlünfte die dem progressionsvorbehalt unterliegen (mantelbogen seite 2 mitte)…

gruss vom

showbee

Danke Showbee,

Du hast uns ein großes Stück weitergeholfen. Ich denk mal wir werden Variante a) anwenden. Lohnersatzleistungen hat Sie nicht bezogen.

Gruß,

Albert

Kurzinfo - grobe Vorstellung -
Hallo!

Ihr habt geheiratet und könnt Euch vorteilhafterweise für das gesamte Jahr zusammenveranlagen lassen.
Aufwendungen müssen dabei zunächst gedanklich unterschieden werden:

  1. Welche Person betreffen sie?
  2. Besteht bei Kosten der Ehefrau ein erkennbarer Zusammenhang mit einer konkreten zukünftigen Einkunftsquelle (=>vorweggenommene Werbungskosten?)
  3. Analog 2: Sind Aufwendungen des Ehemanns zur Einkunftserzielung aufgewendet worden (=>Werbungskosten!)
  4. Übrige Aufwendungen, die nicht mit Einkünften im Zusammenhang stehen, sind nach allgemeinen Grundsätzen einzuordnen (Ausbildung in nicht ausgeübtem Beruf, Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung, Privathaftpflicht u. a. als Sonderausgaben; außerdem evtl. außergewöhnliche Belastungen).

Konkrete Aussagen lassen sich so pauschal nicht treffen.

Ciao!
Nemo