Steuererklärung Freiberufler ohne Honorare

Hallo,

ich erinnere mich, dass man als Freiberufler keine Steuererklärung abgeben muss, wenn man in dem entsprecheneden Jahr unter einer bestimmen Honorargrenze bleibt.

Wie lauten der entsprechende Paragraph, der „Freibetrag“ und wie könnte so ein Schreiben aussehen?

Dank + Gruß,

Frank

ich erinnere mich,

…ich nicht.

evtl. ist ja der grundfreibetrag für die einkommensteuer gemeint ?

erklären muss man schon, zumindest wenn das FA anfordert. evtl. reicht aber auch ein netter brief mit der angaben der einkünfte und der bitte, dass man keine steuererklärung machen will…

gruß inder

§ 25 EStG iVm § 56 EStDV
Hi !

Aus § 25 Einkommensteuergesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html

in Verbindung mit § 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

ergibt sich, dass eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung nicht besteht, wenn der Grundfreibetrag (Höhe kann man im § 32a EStG finden, wenn man den obigen Links folgt) nicht überschritten ist.

Abweichend von dieser Regelung kann das Finanzamt trotzdem eine Steuererklärung anfordern. Dies steht in § 149 Abs. 1 Satz 2 AO.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html

Wer eine solche Aufforderung erhält, muss also trotzdem eine Steuererklärung abgeben.

BARUL76

.

Vielen Dank! OwT
.