Steuererklärung freiberuflich+400 Euro-Job

Guten Tag,

vorweg: Ich hoffe, ich wiederhole hier keine Fragen, in den FAQs und älteren Artikeln habe ich nichts dazu gefunden …

Eine Person hatte 2007 eine freiberufliche Tätigkeit (Gewerbeschein). Der Jahresbetrag liegt weit unter dem Steuerfreibetrag. Nun hatte sie außerdem für 2 Monate parallel einen 400-Euro-Job, für den sie normalerweise ja keine Steuererklärung machen muß, wohl aber für die Arbeit auf Gewerbeschein.

Frage: Muß der 400-Euro-Job in der Einkommenssteuererklärung angeführt werden? Welche Anlage wäre das im Elster-Formular? Und welche Information wäre ggf. dazu notwendig?

Danke für Hilfe!

Mr Rick

Wenn der Arbeitgeber für den 400-Euro-Job die Pauschsteuer von 2% abgeführt hat, bleibt der Arbeitslohn bei der Veranlagung außen vor.

Wenn allerdings der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgegeben hat und der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt hat (sich also die Pauschsteuer gespart hat), dann gehört der Arbeitslohn in die Anlage N.

Grüße

Stefan