Steuererklärung: freiwillige gesetzliche KV

Hallo zusammen,

ich versuche hier meine Gedanken zum o.g. Thema zu sortieren und wäre für jedes Kommentar / jede Korrektur sehr dankbar.

Es geht um die Steuererklärung für 2011.

  1. Die freiwillige gesetzliche KV bedeutet doch, dass der Beitrag höher liegt, als Beitragsbemessungsgrenze mal Beitragssatz.

  2. Der „steuerfreie Arbeitgeberzuschuss“ beinhaltet nur den Arbeitgeberanteil.

  3. Die Gesamtsumme, welche die Krankenkasse bekommt, ist Arbeitgeberzuschuss plus Arbeitnehmeranteil (wobei der Arbeitnehmeranteil ja höher liegt wegen freiwilliger KV).

  4. Die Differenz zwischen der Gesamtsumme aus Nr.3 und dem Produkt (Betragsbemessungsgrenze * 15,5% * 12 Monate) ist die Summe, die man zusätzlich an die KV zahlt.

  5. Diese Summe kann steuerlich berücksichtigt werden … oder?

Danke im Voraus.
Gruß
Gerd

Es geht um die Steuererklärung für 2011.

Arbeitnehmer ? Dann müssen nur die Angaben aus der Jahresgehatsbescheinigung übertragen werden.

  1. Die freiwillige gesetzliche KV bedeutet doch, dass der
    Beitrag höher liegt, als Beitragsbemessungsgrenze mal Beitragssatz.

Nein, die Beitragsbemessungsgrenze soll die Sozialabgaben deckeln.

Hallo zusammen,

ich versuche hier meine Gedanken zum o.g. Thema zu sortieren
und wäre für jedes Kommentar / jede Korrektur sehr dankbar.

Es geht um die Steuererklärung für 2011.

  1. Die freiwillige gesetzliche KV bedeutet doch, dass der
    Beitrag höher liegt, als Beitragsbemessungsgrenze mal
    Beitragssatz.

Nein. Der Beitrag ist genau der.

  1. Der „steuerfreie Arbeitgeberzuschuss“ beinhaltet nur den
    Arbeitgeberanteil.

ja, der ist es.

  1. Die Gesamtsumme, welche die Krankenkasse bekommt, ist
    Arbeitgeberzuschuss plus Arbeitnehmeranteil (wobei der
    Arbeitnehmeranteil ja höher liegt wegen freiwilliger KV).

nein, nicht deshalb, sondern weil seit 2010 der Arbeitgeberanteil kleiner ist als der arbeitnehmeranteil. ZZt. 7,3% zu 8,2%

  1. Die Differenz zwischen der Gesamtsumme aus Nr.3 und dem
    Produkt (Betragsbemessungsgrenze * 15,5% * 12 Monate) ist die
    Summe, die man zusätzlich an die KV zahlt.

das sollte das gleiche sein !

  1. Diese Summe kann steuerlich berücksichtigt werden … oder?

Nein, der gesamte Arbeitnehmeranteil ist steuerlich relevant, mit einem kleinen Abzug fürs Krankengeld. Eigentlich sollte das alles im Datenaustausch automatisch laufen.

Danke im Voraus.

Gern geschehen !

Gruß
Gerd