ich versuche hier meine Gedanken zum o.g. Thema zu sortieren und wäre für jedes Kommentar / jede Korrektur sehr dankbar.
Es geht um die Steuererklärung für 2011.
Die freiwillige gesetzliche KV bedeutet doch, dass der Beitrag höher liegt, als Beitragsbemessungsgrenze mal Beitragssatz.
Der „steuerfreie Arbeitgeberzuschuss“ beinhaltet nur den Arbeitgeberanteil.
Die Gesamtsumme, welche die Krankenkasse bekommt, ist Arbeitgeberzuschuss plus Arbeitnehmeranteil (wobei der Arbeitnehmeranteil ja höher liegt wegen freiwilliger KV).
Die Differenz zwischen der Gesamtsumme aus Nr.3 und dem Produkt (Betragsbemessungsgrenze * 15,5% * 12 Monate) ist die Summe, die man zusätzlich an die KV zahlt.
Diese Summe kann steuerlich berücksichtigt werden … oder?
ich versuche hier meine Gedanken zum o.g. Thema zu sortieren
und wäre für jedes Kommentar / jede Korrektur sehr dankbar.
Es geht um die Steuererklärung für 2011.
Die freiwillige gesetzliche KV bedeutet doch, dass der
Beitrag höher liegt, als Beitragsbemessungsgrenze mal
Beitragssatz.
Nein. Der Beitrag ist genau der.
Der „steuerfreie Arbeitgeberzuschuss“ beinhaltet nur den
Arbeitgeberanteil.
ja, der ist es.
Die Gesamtsumme, welche die Krankenkasse bekommt, ist
Arbeitgeberzuschuss plus Arbeitnehmeranteil (wobei der
Arbeitnehmeranteil ja höher liegt wegen freiwilliger KV).
nein, nicht deshalb, sondern weil seit 2010 der Arbeitgeberanteil kleiner ist als der arbeitnehmeranteil. ZZt. 7,3% zu 8,2%
Die Differenz zwischen der Gesamtsumme aus Nr.3 und dem
Produkt (Betragsbemessungsgrenze * 15,5% * 12 Monate) ist die
Summe, die man zusätzlich an die KV zahlt.
das sollte das gleiche sein !
Diese Summe kann steuerlich berücksichtigt werden … oder?
Nein, der gesamte Arbeitnehmeranteil ist steuerlich relevant, mit einem kleinen Abzug fürs Krankengeld. Eigentlich sollte das alles im Datenaustausch automatisch laufen.