Steuererklärung Frist

Liebe Experten!

Wielange hat man Zeit, seine Steuererklärung für 2011 abzugeben, wenn man

  • Beamter ist (da geht es um den Lohnsteuerjahresausgleich)
    und
  • Einkünfte aus einer Autorentätigkeit hat (das ist ja dann eine Einkommensteuererklärung).

Hat man da zwei Jahre Zeit?

Und kann man evtl. eine Fristverlängerung beantragen, wenn man das bis zum 31.12. nicht fertig bekommt?

Danke, wenn ihr euch die Zeit nehmt, diese Frage zu beantworten.

Gruß, SotA

Hallo.

Die gesetzliche Frist war der 31.5.
Für Steuerpflichtige, die steuerlich beraten werden, gilt der 31.12.

Eine Fristverlängerung kann beantragt werden, verhindert jedoch nicht die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Gruß, Heiko

Danke sehr!!!

Wie lange hat man Zeit, seine Steuererklärung für 2011
abzugeben, wenn man

  • Beamter ist (da geht es um den Lohnsteuerjahresausgleich)

Nein, das Ding heißt Einkommensteuererklärung

  • Einkünfte aus einer Autorentätigkeit hat (das ist ja dann
    eine Einkommensteuererklärung).

Hat man da zwei Jahre Zeit?

Wenn man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, dann hat man bis zum 31.05. des Folgejahres Zeit, bei steuerlicher Beratung bis 31.12. des Folgejahres.

Für freiwillig abgegebene Einkommensteuererklärungen hat man genau 4 Jahre Zeit.

Und kann man evtl. eine Fristverlängerung beantragen, wenn man
das bis zum 31.12. nicht fertig bekommt?

Antrag stellen kann man immer.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Eine Fristverlängerung kann beantragt werden, verhindert
jedoch nicht die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Stimmt, der Antrag verhindert es nicht, wohl aber die Fristverlängerung als solche.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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