Steuererklärung, fristverlängerung

Hallo Leute,
als selbständiger, freiberuvler, freelancer bezahlt man also alle drei monate steuern, kriegt alle drei monate den steuerbescheid, muss eine steuererklärung abgeben und alle drei monate also steuern bezahlen.

meine frage nun: kann man eine fristverlängerung beantragen und wie lange wäre die dnan? kann man sie um weitere 4 oder 6 wochen verlänger so das man nicht schon nach drei monaten sondern erst nach 4 1/2 monaten die steuerklärung abgeben muss?

und meine zweite frage lautet: wie lange dauert es bis das finanzamt dann antwortet und einem mitteilt, wie hoch die steuerzahlung ist?

wird das weitere zwei oder drei monate dauern bis die dann antworten und man das geld überweisen soll?

und jetzt meine dritte und letzte frage: falls man die steuern nach den 3 monaten nicht bezahlt hat, kann das finanzamt dann umgehend an den arbeitgeber/auftraggeber des freischaffenden gehen oder muss das finanzamt auch erst den weg über den gerichtsvollzieher was sich dann wieder monate hinziehen wird?

also meine kernfragen hier sind: wie lage kann man fristverlängerun bekommen und wann erhält man dann die nachricht vom finanzamt wieviel man ihnen bezahlen soll
und kann finanzamt DIREKT an den arbeitgeber gehen ohne den weg gehen zu müssen den andere gläubiger gehen müssen nämlich mit mahnbescheiden, vollstreckungsbescheid, dann gerichtsvollzieher, dann eidesstattliche versicherung abgeben, dann kontopfändung,…etc…?!

Würde mich freuen wenn sich hier jemand auskennen und mir weiterhelfen würde.
Danke im Voraus.

Gruß,
Klaus

als selbständiger, freiberuvler, freelancer bezahlt man also
alle drei monate steuern, kriegt alle drei monate den
steuerbescheid, muss eine steuererklärung abgeben und alle
drei monate also steuern bezahlen.

Also laut den deutschen Steuergesetzen fallen die o.g. „Berufsgruppen“ unter die Steuerpflichtigen, welche Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer zahlen müssen. Alle drei Steuerarten sind Jahressteuern, die mit Ablauf eines Kalenderjahres entstehen. Deshalb macht man jährliche Steuererklärungen.
In einigen Fällen, und da fallen die o.g. Berufsgruppen drunter, sind Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Gewerbesteuer fällig. Diese werden vierteljährlich fällig, welche per Bescheid - meist einmal im Jahr - festgesetzt werden. Diese können, wenn sinnvoll/ notwendig, angepasst werden. Die Zahlungen werden für die Einkommensteuer am 10.3./ 10.6./0.9. und 10.12. eines Jahres fällig. Für die Gewerbesteuer am 15.2./ 15.5./ 15.8 und 15.11. Dafür gibt es keine Fristverlängerung und es muss nicht alle drei Mnate bzw. vier monate eine Steuererklärung gemacht werden.

Bei der Umsatzsteuer gibt es die Besonderheit der monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldung. Und diese muss der Steuerpflichtige selbst anmelden. Hierfür gibt es eine Fristverlängerung von einem Monat (um es jetzt recht einfach zu machen) und nicht vier oder 6 Wochen.

wie lange kann man
fristverlängerun bekommen und wann erhält man dann die
nachricht vom finanzamt wieviel man ihnen bezahlen soll

Für die Umsatzsteuervoranmeldung: Wie oben geschrieben.
Für Einkommensteuer-/ Gewerbesteuer-/ Umsatzsteuerjahreserklärung: Für diese Steuererklärungen gibt es gesetzliche Abgabefristen, die eigentlich nicht verlängerbar sind. Es sei denn man hat einen Steuerberater.

Bis ein Bescheid erlassen wird, kann es zwischen 4 bis 6 Wochen dauern. Manchmal länger.

und kann finanzamt DIREKT an den arbeitgeber gehen ohne den
weg gehen zu müssen den andere gläubiger gehen müssen nämlich
mit mahnbescheiden, vollstreckungsbescheid, dann
gerichtsvollzieher, dann eidesstattliche versicherung abgeben,
dann kontopfändung,…etc…?!

Ich denke wir reden hier über einen Freiberufler, Selbständigen? Was für ein Arbeitgeber?
Und ja, wenn das Finanzamt sein Geld nicht bekommt, dann wird es früher oder später mittels Kontenpfändung und Gerichtsvollzieher das Geld holen.

Kann es sein, dass hier einiges im Argen liegt und das dt. Steuerrecht nicht verstanden wird? Wenn einem das Finanzamt im Nacken sitzt und man so gar nicht weiß wie es läuft, macht es sehr viel Sinn, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

vielen dank für deine Antwort, experttobe.
Ein MartinMay hier hatte mir auf meine frage ob man jeden Monat Steuern zurücklegen müsse um einmal im Jahr dann die kompletten Steuern ans finanzamt bezahlen müsse, geantwortet, dass dies nicht so sei. Sondern man müsse alle 3 Monate die steuern ans finanzamt bezahlen. Aber scheinbar hatte er meie frage missverstanden und bezog sich da auf die Vorauszahlungen aber um die Vorauszahlung ging es mir nicht sondern darum wenn man bereits die vorauszahlungsphase hinter sich hat und dann wissen muss ob man nun jeden monat geld zurücklegen uss um dann am ende des jahres vür das ganze jahr die steuern bezaheln muss. also ist dies doch so wie ich es vermutete.es ist also doch eine liquiditätsplanung fürs ganze jahr notwendig.
und es gibt sowas wie freischaffende mitarbeit, man ist selbständig mit gewerbeschein, hat aber trotzdem einen chef,auftraggeber,.
gruß,
klaus

hier unten die antwort von martinmay, wo er angibt, dass man alle drei monate steuern bezahlen müsse

Servus,

daß die von Dir beschriebene Situation nichts mit Steuerhinterziehung zu tun hat, weißt Du ja schon. Zu dem eigenartigen Termin, von dem Du sprachst:

Die Vorauszahlungstermine für ESt und KSt sind 10. März - Juni - September - Dezember, und die für GewSt 15. Februar - Mai - August - November (mit paar Tagen Abweichung je nach Lage von Sonn- und Feiertagen).

Es ist also alles ganz gleichmäßig verteilt, und niemand muß eine Liquiditätsplanung über zwölf Monate bloß wegen der Steuerzahlungen machen.

Achja: Und zwischen Weihnachten und Dreikönig gibts den „Weihnachtsfrieden“, da gehen keine Bescheide raus und die Vollstreckungsbeamten haben frei.

Schöne Grüße

MM

Er hat bereits das geschrieben, was ich nun lediglich wiederholt habe. Das aber alle drei Monate eine Steuererklärung zu machen ist, hat er nicht geschrieben, weil’s auch nicht so ist.

Hallo expertobe,
er sprach von Steuerzahlungen vierteljährlich.
Das Wort „Steuerzahlung“ ist für mich aber das gleiche wie „Steuererklärung“. ich setze diese wörter gleich.
denn mir gings um die zahlung, nicht um die steuerklärung. denn wenn ich verpflichtet bin, ans finanzamt alle drei monate geld zu bezahlen, dann ist dieser akt der überweisung, der vielleicht nur ein paar minuten dauert, für mich das gleiche wie eine steuerklärung an der man ein paar stunden sitzt.
ergo : steuererklärng-steuerzahlung-für mich das gleiche.

gruß,
klaus

Meine armen Fußnägel…
Guten Tag,

und bei jedem, der beruflich mit dem Steuerrecht zu tun hat, rollen sich dann die Fußnägel auf und sind nur schwer zu glätten. Denn auf Grund solcher „Gleichsetzungen“ kommt es zu fatalen Missverständnissen, die ansonsten preisgünstig zu vermeiden gewesen wären.

VG
e

Salle 5 - présent!
Servus,

aber um die Vorauszahlung ging es mir nicht sondern darum wenn
man bereits die vorauszahlungsphase hinter sich hat

Wenn man als lediger Selbständiger keine Vorauszahlungen zur ESt leisten muss, beträgt die ESt für das Kalenderjahr weniger als 400 €. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von gut 10.000 €.

Wenn man diese Grenze „hinter sich hat“, heißt das, daß das zvE vorher einmal mehr gewesen ist, d.h. das Unternehmen sich bei ohnehin schwachem Ertrag auf Talfahrt befindet. Eine solche Talfahrt kann man bei einem Einkommen in dieser Höhe nur noch ziemlich bedingt abfangen. D.h. wenn das Unternehmen sich an diesem Punkt befindet und mit dieser Tendenz entwickelt, ist der Gedanke daran, wie man jetzt monatlich 33 € auf die Seite legen kann (und um mehr geht es dabei nicht), sicherlich die geringste Sorge.

Schöne Grüße

MM