Hallo zusammen,
nach langem Warten hat Steuerzahler S die Steuerbescheinigung seiner Bank erhalten und macht sich nun per Elster an die Steuererklärung 2009.
Das Übliche ist schnell ausgefüllt und die Anlage KAP ist Dank der Hinweise auf der Steuerbescheinigung auch kein Problem.
Aber dann… was ist mit der Anlage SO?
S hat in 2009 einige Aktien an- und verkauft und die Kapitalertragssteuer wurde dafür ja bereits durch die Bank abgeführt. Also denkt sich S, kann ich die Anlage SO weglassen. Aber wie?
Der Mantelbogen enthält auf Seite 2 drei Möglichkeiten:
Lt. Anlage SO (S hat in 2009 keine Aktien verkauft, die er vor 2009 gekauft hat)
Wurden nicht getätigt (wurden getätigt)
Gewinn unter 600,00€ (der Gewinn war höher)
Eins von den Kästchen muss man ja ankreuzen, aber welches ist das richtige?
hat er nun Aktien in der Spekulationsfrist verkauft oder nicht?
Wenn ja und der Gewinn war über 600,–, dann Anlage SO ausfüllen
wenn nein, Kreuz
E.
…S dachte, dass es diese (Jahres)Frist mit Einführung der Kapitalertragssteuer nicht mehr gibt.
Ist das denn ein Irrtum?
Ich bin zwar im Gegensatz zu Eugenie blutiger Laie, aber läuft seit dem 1.1.2009 die Sache mit den in 2009 erworbenen und verkauften Aktien nicht über KAP und SO wird dafür nicht mehr gebraucht?
Bitte korrigiert mich gerne und leidenschaftlich, wenn ich da falsch liege!
Voithian
Ich bin zwar im Gegensatz zu Eugenie blutiger Laie, aber läuft
seit dem 1.1.2009 die Sache mit den in 2009 erworbenen und
verkauften Aktien nicht über KAP und SO wird dafür nicht mehr
gebraucht?
Bitte korrigiert mich gerne und leidenschaftlich, wenn ich da
falsch liege!
Sorry, ich habe überlesen, dass einige der Aktien vor 2009 erworben wurden und nicht nur in 2009.
Voithian
Ich bin zwar im Gegensatz zu Eugenie blutiger Laie, aber läuft
seit dem 1.1.2009 die Sache mit den in 2009 erworbenen und
verkauften Aktien nicht über KAP und SO wird dafür nicht mehr
gebraucht?
Sorry, ich habe überlesen, dass einige der Aktien vor 2009
erworben wurden und nicht nur in 2009.
Voithian
… das dachte S auch und nun weiss er nicht weiter.
Und–> (S hat in 2009 keine Aktien verkauft, die er vor 2009 gekauft hat)
Ich bin zwar im Gegensatz zu Eugenie blutiger Laie, aber läuft
seit dem 1.1.2009 die Sache mit den in 2009 erworbenen und
verkauften Aktien nicht über KAP und SO wird dafür nicht mehr
gebraucht?
Sorry, ich habe überlesen, dass einige der Aktien vor 2009
erworben wurden und nicht nur in 2009.
… das dachte S auch und nun weiss er nicht weiter.
Und–> (S hat in 2009 keine Aktien verkauft, die er vor
2009 gekauft hat)
Buddy, ich glaube mit dem Lesen ist heute nicht mein Tag. Warten wir ab, was da so als Antworten kommt 
Voithian
„wurden nicht getätigt“, weil Aktienverkäufe keine privaten Veräußerungsgeschäfte mehr sind.
Hallo,
…S dachte, dass es diese (Jahres)Frist mit Einführung der
Kapitalertragssteuer nicht mehr gibt.
Ist das denn ein Irrtum?
Nein, mit Einführung der Abgeltungssteuer ist die Spekulationsfrist weggefallen, d.h. Gewinne aus Wertpapiergeschäften nach 2008 sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Wurden keine Wertpapiere in 2008 gekauft und 2009 innerhalb der Spekulationsfrist verkauft und gab es auch keine sonstigen Einkünfte, braucht die Anlage SO nicht ausgefüllt werden.
Gruß
Pontius