Steuererklärung für 2009 - Weiterbildungskosten für Fernstudium mit Präsenzphasen

Liebe/-r Experte/-in,

ich hab ein paar Fragen zu der bevorstehenden Steuererklärung des letzten Jahres.
Ich habe im April letzten Jahres eine Weiterbildung zum staatl. Elektrotechniker begonnen, welches als Fernstudium, mit Präsenzunterricht an jedem Samstag organisiert ist. Das ist eine artverwandte Weiterbildung zu meinem Lehrberuf des Fluggerätelektronikers.
Hierzu ein paar Fragen wie und wo ich die angefallenen Kosten geltend machen kann.
Wenn ich bislang richtig informiert bin, kann ich das in Anlage N als Werbungskosten gelten machen.
Nur erschließt sich mir bislang nicht, wo als Beispiel die Fahrtkosten zur Schule eingetragen werden bzw. ob auch hier nur die einfache Wegstrecke geltend gemacht werden kann?
Auch die Lehrgangsgebühren von 135€ monatlich, weiß ich nicht wo ich sie einzutragen habe.
Anschaffungen die in dem Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen, wie Taschenrechner, Büromöbel, Aktenordner und anderes Verbrauchsmaterial habe ich bislang in Seite 2 der Anlage N in Zeile 43 (Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer) geltend gemacht. Ist dies korrekt?
Kann ich hier die vollen Kosten der erworbenen Regale etc. geltend machen od. muss ich diese, um einen gewissen Prozentsatz reduzieren und wenn ja, um welchen?
Ich hab mal gelesen, dass auch Kosten für die Internetnutzung zur Hälfte geltend gemacht werden können, da man die für Recherchen und die Nutzung des von der Schule eingerichteten Onlineprotals benötigt. Wie und wo werden diese Kosten angegeben?

Grundlegend habe ich ein weitere Frage, ich habe diese Art der Weiterbildung an der Schule zum 01.03.2010 gekündigt, da ich mich entschieden habe das Gleiche an einer Fachschule ab dem 01.02.2010 in Abendform weiterzumachen. Hat dies Auswirkungen auf die Steuererklärung? Meines Erachtens würde wenn, diese Kündigung, doch erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2010 wirksam werden?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen bzw. Ihrer hilfreichen Hinweise.

Mit freundlichem Gruß

Michael Pietsch

Liebe/-r Experte/-in,

ich hab ein paar Fragen zu der bevorstehenden Steuererklärung
des letzten Jahres.
Ich habe im April letzten Jahres eine Weiterbildung zum
staatl. Elektrotechniker begonnen, welches als Fernstudium,
mit Präsenzunterricht an jedem Samstag organisiert

Das sind aber eine Menge Fragen; Sie können alle Kosten Ihrer Fortbildung als Werbungskosten geltend machen (= Anlage N); Ich würde nicht die einzelnen Felder ausfüllen, sondern auf einem separaten Blatt die Kosten auflisten und die Summe dann unter allgemeine Werbungskosten eintragen; das akzeptiert das Finanzamt.

  1. Fahrtkosten: 0,30 € je gefahrenen Kilometer
  2. Verpflegungsmehraufwand nach Stunden
  3. Lehrgangsgebühren
  4. Internet (Hälfte geht)
  5. Laptop etc. bis 410 € sofort abzugsfähig, sonst auf Nutzungsdauer (z.B. 3 Jahre verteilen)

mfG

Uwe Grobshäuser

Änderungen des ElsterFormulars und Absetzbarkeit der Kfz-Steuer bzw.-Versicherung
Liebe/-r Experte/-in,
ersteinmal vielen Dank für die hilfreiche Beantwortung meiner Frage, hat mir sehr weitergeholfen.
Ich hab allerdings noch ein weiteres Anliegen bei welchem sie mir eventuell weiterhelfen können?
Ich habe mir kürzlich die neuen ElsterFormulare zur Einkommenssteuerklärung 2009 herunter geladen und habe hiermit so meine Schwierigkeiten, da sich offensichtlich einiges geändert hat im Aufbau.
Konnte ich zum Beispiel im Hauptvordruck auf Seite 3 in Zeile 71 und 72, für das Steuerjahr 2008, Angaben zu diversen privaten Versicherungen(Berufsunfähigkeits; Haftpflicht usw.) machen, finde ich hier in den aktuellen Unterlagen ganz Andere Zeilenbenennungen.
Wo werden in diesen Vordrucken derartige Kosten eingetragen bzw. wo kann ich hier meine Aufwendungen zur privaten KfZ-Versicherung geltend machen?

Was fällt eigentlich alles unter die auf Seite 3 des Hauptvordruckes für 2009 in Zeile 68"Anderen außergewöhnlichen Belastungen"?
Habe hier als Beispiel Kosten von Heilbehandlungen eingetragen bzw. Arzt-und Medikamentenkosten, was fällt noch unter diesen Punkt?

Vielen Dank für Ihre Mühen.

MfG

Michael

Es spielt hier letztlich keine Rolle, in welche Zeile die Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden; arbeite selbst nicht mit Elster, sondern mit Wiso-Programm (ist wesentlich übersichtlicher und versendet über Elster - klappt super);

KfZ Haftpflicht gehört zu Krankenversicherung etc. (= Vorsorgeaufwendungen); wird aber sowieso bei 1.500 € gedeckelt. Deshalb lohnt sich der Eintrag meistens nicht.

Das gleiche gilt für außergewöhnliche Belastungen; hierzu gehört ein riesiger Kreis von Aufwendungen (von Kur bis zu Unterhalt; Man kann hier z.B. über Internet suchen.

mfG

Uwe Grobshäuser