Hallo liebes Forum,
ein kleines, natürlich fiktives, Problem mit der Steuererklärung für 2010.
Die Frau von X bezieht eine (kleine) Rente aus Spanien und X weiß nicht, wo er diese eintragen soll. In der Anlage R findet X nur den Punkt ‘… aus ausländischen Versicherungen‘. Oder muss X die Anlage AUS nutzen? Und wenn ja, in welche Zeile gehört der Eintrag?
X
Spanien Rente
Hi,
Die Frau von X bezieht eine (kleine) Rente aus Spanien und X
weiß nicht, wo er diese eintragen soll. In der Anlage R findet
X nur den Punkt ‘… aus ausländischen Versicherungen‘. Oder
muss X die Anlage AUS nutzen? Und wenn ja, in welche Zeile
gehört der Eintrag?
noch ein wenig Hintergrund, warum man was einträgt:
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien hat Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten. Deshalb wird die Rente in der Anlage R der Ehefrau wie eine deutsche Rente eingetragen. Sie ist deshalb im gleichen Umfang steuerpflichtig wie eine deutsche Rente. Anlage AUS kommt nicht in Betracht.
Schöne Grüße
C.
@Cirwalda
vielen Dank für die Info und die Hintergrundinformationen.
Gruß
X