ich bin seit mitte letzten jahres mit meinem studium fertig geworden. das erste halbe jahr habe ich meine diplomarbeit im unternehmen geschrieben und ab der zweiten hälfte im gleichen unternehmen eine unbefrstete tätigkeit aufgenommen. für die diplomzeit habe ich eine kleine vergütung bekommen und seit ich festangestellt bin eben das volle gehalt.
bin mir jetzt unsicher, ob ich eine steuererklärung machen soll. denn ich muss ja dann immer eine machen.
kurze eckdaten: ich laufe zur arbeit, da nur wenige gehminuten entfernt. wüsste nicht was ich als werbungkosten geltend machen sollte. und der ganz zum steuerberater kostet sicherlich viel geld?
falls ich es richtig verstanden habe, müsste ich für letztes jahr viel lohnsteuer zurückbekommen, da ich erst ab hälfte des jahres angefangen habe und irgendwie das finanzamt die lohnsteuer für das ganze jahr festsetzt? richtig? kann es aber ab den folgejahren passieren, das sich nachzahlen muss? wie gesagt, bin ich angestellter…
hallo,
kurz und knapp: ekst-erklärung für 2011 machen, du dürftest alles oder fast alles an gezahlter steuer zurück kriegen.
du kannst jedes jahr neu entscheiden, ob du eine ekst-erklärung abgibst.
als angestellter bist du bei „normalen“ steuervethältnissen so gut wie sicher vor nachzahlungen.
absetzbar und steuerlich begünstigend sind nicht nur werbungskosten, sondern vor allem sonderausgaben.
einen guten u. leicht verständlichen einblick in die materie bietet z.b. der „konz“ - günstig u.leicht verständlich.
saludos, borito
Hallo Karin,
ja Du solltest eine Steuererklärung abgeben, da Du vermutlich die komplette Steuer für 2011 zurückbekommst.
Und das gleiche gilt für die Folgejahre ausser Du bist zu faul!
Im übrigen muss dein Arbeitgeber immer eine Steuererklärung machen, die ist aber nie zu deinen Gunsten!
Gruss Hermann
Hallo kirsten karin,
eine steuererklärung mußt du schon machen, da dein Arbeitgeber automatisch für die Festanstellungszeit (halbes Jahr) deinen verdienst ans Finanzamt melden muß. Du trägst halt nur die Beträge aus deiner Jahresbescheinigung in die dafür vorgesehenen felder in dem Steuerausgleichformular ein. WErbungskosten brauchst nicht angeben, da hier automatisch die Pauschale von ca. 1000.-- greift und dir bei der berechnung deiner steuerrückzahlung angerechnet wird. Für 2012 wirst auch weiterhin eine Steuererklärung abgeben müssen, wennst du in dem Unternehmen weiterhin beschäftigt bleibst, nur wird da wahrscheinlich sehr wenig an Rückzahlung beim Ausgleich zu erwarten sein.
Richtig, die Einkommensteuer wird immer für das gesamte Jahr berechnet, so dass es in Ihrem Fall höchstwahrscheinlich zu einer Erstattung kommt.
Laden Sie sich am besten von www.elster.de die Software herunter und tragen Ihre Daten ein, insbesondere die der Lohnsteuerbescheinigung. Dann können Sie Ihre Steuererstattung vorab berechnen.
Dass es in den Folgejahren zu einer Nachzahlung kommt, ist eher unwahrscheinlich, außer, Sie haben noch weitere Einkünfte, z.B. Zinseinnahmen, Mieteinnahmen etc.