Steuererklärung für 3 Monate Ausbildung?

Hallo,

ich bin derzeit Schülerin am Gymnasium und mache im Mai mein Abitur (arbeite zusätzlich auf 400 € Basis). Ab Oktober fange ich ein duales Studium an (Ausbildung + Studieren und werde ab diesem Zeitpunkt 890 € brutto verdienen.

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Kann ich für 2012, obwohl ich nur 3 Monate Steueren zahle eine Steuererklärung machen?

  2. Was passiert, wenn meine Kosten höher sind als die zu erstattende Steuer?

  3. Kann ich auch Kosten vor Beginn meiner Ausbildung (Umzugskosten, Bewerbungskosten, …) miteinfließen lassen?

  4. Kann ich meine aktuellen Kosten der Monatsfahrkarte zur Schule mit absetzten? Meine Eltern erstellen keine, außerdem zahle ich sie eh selbst …

So ich hoffe ich habe euch nicht zu sehr belästigt. Wäre sehr sehr sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ein Steuerberater kommt leider bei diesen geringen Summen nicht in betracht.

LG

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen
All the Best

hallo,

antworten siehe text!

saludos, borito

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Kann ich für 2012, obwohl ich nur 3 Monate Steueren zahle
    eine Steuererklärung machen?

natürlich. relevant ist nicht, wieviel tage man gearbeitet hat, sondern wieviel man verdient hat

  1. Was passiert, wenn meine Kosten höher sind als die :zu erstattende Steuer?

dann antrag auf verlustvortrag stellen. dann kann man die entstandenen, aber nicht berücksichtigten kosten/aufwendungen in die folgejahre übertragen, bis sie „aufgebraucht“ sind. von selbst macht das fa das aber nicht.

  1. Kann ich auch Kosten vor Beginn meiner Ausbildung
    (Umzugskosten, Bewerbungskosten, …) miteinfließen :lassen?

ja, wenn diese ursächlich und nachweislich mit der ausbildung / bewerbung zusammenhängen. abgesetzt werden können alle entstandenen kosten, auch wenn die bewerbungen nicht zum erfolg geführt haben

  1. Kann ich meine aktuellen Kosten der Monatsfahrkarte zur
    Schule mit absetzten? Meine Eltern erstellen keine, außerdem
    zahle ich sie eh selbst …

wenn die schule der weiterführenden ausbildung dient, dann ja.

Hallo,

vielen vielen Dank für deine Antwort. Hat mir wirklich sehr weitergeholfen.
Allerdings hätte ich noch eine Frage zu folgendem:

  1. Kann ich meine aktuellen Kosten der Monatsfahrkarte zur

Schule mit absetzten? Meine Eltern erstellen keine, außerdem
zahle ich sie eh selbst …

wenn die schule der weiterführenden ausbildung dient, dann ja.

Ist unter weiterführende Ausbildung auch das Gymnasium mitinbegriffen? Eigentlich dient diese Art von Schule ja dazu, dass ich den Job machen kann.

LG und nochmal herzlichen Dank

Lisa

Hallo,

wenn die Jahresbruttoeinnahmen 8004 Euro nicht übersteigen, fallen keine Steuern an. Ggf. kann der Arbeitgeber zum Jahresende die abgezogenen Steuern nachträglich wieder auszahlen. sonst reicht ewine sehr kurze Steuererklärung. Der 400-Euro-Job zählrt nur, wenn der Arbeitgeber keine Pauschalversteuerung durchgeführt hat (was er aber oft macht).

Wenn die Kosten (z.B. Fahrkosten, Fachliteratur, Bewerbungskosten …) rhöher als alle Einnahmen sind, ist im Steuerrecht ggf,. ein sogenannter Verlustvortrag (-> Google) möglich. Man spart dann im Folgejahr möglich. Die Einkünfte müssen dann in 2012 negativ sein.

Gruß

RHW

hallo lisa,

gymnasium ist keine berufsbildende bzw. -begleitende schule und als berufsvorbereitend nicht anerkannt.

zudem wird das fa berechtigterweise fragen, wie jemand, der noch keiner erwerbstätigkeit nachgeht, ausgaben tragen kann.

keine chance also.

saludos, borito

Hallo,
einen Lohnsteuerjahresausgleich sollte man immer machen. Egal ob man das ganze Jahr gearbeitet hat, oder nur ein paar Tage. Die Steuererklärung ist immer nur für das vergangene Jahr. Also die Erklärung für 2012 kannst Du erst im Januar 2013 machen. Da kannst Du selbstverständlich auch die gesamten Kosten für die Monatskarten 2012 mit angeben. Ein Tipp: Hebe Deine Karten auf und sende diese mit der Erklärung ans Finanzamt, dann gibt es keine Probleme. Auch Deine Umzugskosten, wenn der Umzug durch die Arbeitsaufnahme notwendig ist, gehören da mit hinein.
Auch hier gilt: Belege aufheben und dem Finanzamt zusenden.
Alle Belege bekommst Du wieder zurück, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt hat.
Wenn Deine Kosten höher waren, als die zu erstattende Steuer, hast Du Pech gehabt. Du wirst nicht mehr Geld zurückbekommen als Du Steuer bezahlt hast.
Ich bin kein Steuerberater, aber soweit ich weiß, gelten bei Kosten für die Ausbildung andere Regeln. Ich kann Dir nur empfehlen, auf jedenfall eine Steuererklärung zu machen.
Viel Erfolg mit Deiner Ausbildung und dem Studium.
Sprenzpeffer

Guten Morgen,
ja Du kannst für 2012 eine steuererklärung machen.
Wenn die geltend gemachten Kosten für 2012 höher sind als die Steuer, dann beantrage einen Verlustvortrag für die kommenden Jahre am besten für 2013, dann 2014.
Muss immer wieder erreuert werden.
Gib einfach mal alle Kosten an für die Du belege hast, daß Finanzamt wird dann schon streichen und begründen warum es nicht angerechnet wird.
So verstehst Du die Materie am besten!
Gruss Hermann

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Liebe Grüße

Du zahlst als Azubi keine Steuern sofern du nicht weit über 1000€ im Monat verdienst. Schau auf deine Abrechnung, da kannst du sehen was an Steuern gezahlt wird.

Prinzipiell kannst Du das alles absetzen. Aber Du bekommst maximal die Steuer zurück, die Du auch bezahlt hast.