Steuererklärung für Altersrente nicht eingereicht

Meine Mutter hat seit 2005, also seit sich das Gesetz geändert hat, keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nach meiner Rechnung müsste sie keine Steuer bezahlen, da sie deutlich unter dem Freibetrag liegt. Mir wäre es lieber, wenn alles ordnungsgemäß liefe. Muss man befürchten, dass das FA alle Steuererklärungen nachgereicht haben möchte?

Sehr geehrter User,

dies kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Da sich das FA garantiert schon gemeldet hätte.

Glg

Hallo,

Wenn ihre Mutter unter dem steuerlichen Freibetrag von 19000.-€
Brutto jährlich liegt,brauchen Sie überhaupt keine Bedenken haben.
Menschen die knapp darüber sind brauchen sich auch keine Gedanken zu machen.
die fangen doch sowieso bei hohem Einkommen und dem Alter von ca.60-65 am
ehesten an ,da Sie hier am meisten und längsten noch Steuern eintreiben
können.
Das ist alles nur Angstmacherei.

Gruß
monika61

Um Geringverdiener und Personen mit niedrigen oder gar keinen eigenen Einkünften – was auf einige Rentner und Studierende zutrifft – nicht zusätzlich mit Steuern zu belasten, definiert der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz (Paragraf 32a) den sogenannten Grundfreibetrag. Anspruch auf diesen steuerlichen Grundfreibetrag, der in regelmäßigen Abständen neu festgelegt wird, hat jeder einkommensteuerpflichtige Bürger in der Bundesrepublik. Liegen die Gesamteinkünfte unterhalb des Grundfreibetrages in Höhe von 8.130 Euro im Jahr 2013 für Alleinstehende, wird keine Einkommensteuer berechnet. Auch die Pflicht, Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zu zahlen, entfällt. Solange keine sonstigen Einkünfte wie z. B. aus Vermietung zu berücksichtigen sind, braucht ihre Mutter keine Steuererklärung abzugeben.

Maßgebend für die Rente ihrer Mutter ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn. Dieser beträgt bei Rentenbeginn vor 2006 50%. Bei Renteneinkünften von z. B. 15.000 Euro im Jahr wären nur 7.500 Euro zu versteuern.

Ja, deshalb einfach nachträglich mit entsprechendem Anschreiben erstellen, dürften ja nur ein paar Zeilen zum Ausfüllen sein.

Das Finanzamt erhält Mitteilung über die Höhe der Rente. Es wird sich melden, wenn Steuer anfällt.

Hallo iopo,

die Finanzämter sind m. E. dermaßen überlastet, daß hier eine Aufforderung kaum zu befürchten ist.

Aber die EDV und der Datenabgleich entwickelt sich weiter und dann kann plötzlich eine Aufforderung ins Haus flattern, die kein Finanzbeamter je gesehen hat.

Mit der Rentenbesteuerung habe ich noch keine Erfahrung; bin zur Zeit damit, meine Steuererklärung mit der ersten Rente für drei Monate zu erstellen.

Zu Eurer Sicherheit würde ich mir das EDV-Programm des FA „ELSTER“ besorgen ( CD vom FA oder im Internet ).

Da Deine Mutter ja keine Steuernummer ind keine ID Nummer hat, wirst Du Probleme haben.

Ich würde einfach meine eigenen Daten nutzen und in der Anlage „Rente“ die entsprechenden Daten eingeben.

Dann kannst Du über die Steuerberechnung die eff. Steuerbelastung ausrechne.

Ich vermute, daß eine Steuerbelastung auf Deine Mutter nicht zukommt.

Ich kenne keine Rentenhöhe und keine „Bezugsquelle“;

Ins unreine gedacht:

Die Rente unterliegt mit 60 % der Steuer ( glaube ich aber nicht ); unter Berücksichtung des Jahresfreibetrages von rd. € 8.000,00 müsste dann die Rente über € 1.110,00 liegen.

Abzusetzen sind noch Sonderausgaben und Werbungskosten.

Die Daten sind willkürlich gewählt und sollen nichts abschließendes aussagen.

Prüfe in Elster !!!

Bei Detailfragen kannst Du mich gerne direkt anschreiben:

[email protected]

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

Sie können eine Nicht Veranlagungsbescheinigung ausfüllen und dem FA schicken.
Demnach wird entschieden, wie lange ihre Mutter keine Steuererklärung abgeben muss,
Diese Bescheinigung ist alle paar Jahre auszufüllen. Meine Mutter musste 3 Jahre keine abgeben. Danach musste ich wieder die Bescheinigung ausfüllen und zuschicken, da sich am Einkommen nichts geändert hat.

Das wird wohl von Amt zu Amt verschieden gehandhabt. Am einfachsten wäre es, kurz beim zuständigen Finanzamt anzurufen. Dann ist man auf der sicheren Seite und muß sich keine Gedanken mehr machen. Passieren kann ja nix wenn sie unter dem Freibetrag liegt.

Ja, geh mal von aus das die irgendwann kommen.
Im schlimmsten Fall auch bei Erben, falls dies passieren sollte.
Schau mal hier da kannst du die entsprechende Bescheinigung anfordern und ggfs. selber handeln:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Gruß

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.