mein Mann und ich haben im letzten Jahr geheiratet. Da er in dem Jahr auch erst aus dem Ausland nach Deutschland gekommen ist, ist er beim Arbeitsamt zwar „gemeldet“, bezieht aber kein Arbeitslosengeld, weil hier kein Anspruch besteht.
Meine Frage nun: Muss ich trotzdem für uns beide die Einkommenssteuererklärung abgeben oder nur für mich alleine?
wenn ihr das ehegattensplitting nutzen wollt, müßt ihr eine gemeinsame veranlagung durchführen. dann ist der ehemann automatisch mit „drin“.
wenn dein mann lohnersatzleistungen, gleich welcher art, bezogen hat, muß er sogar mit rein.
Hallo,
welche Steuerklasse habt Ihr denn?
Abgabe sollt sein, da dann auch seine Freiträge bei einer 3 Steuerklasse berücksichtigt werden!
Gruss Hermann
Ich bin Steuerklasse 3 und er 4. Für mich stellt sich dann auch die Frage, müssen wir in der Erklärung mit angeben, dass er vorher in Ägypten sein Gehalt bezogen und Steuern gezahlt hat (er ist erst seit Juli 2011 in Deutschland).