Hallo,
es besteht folgende Situation. Meine Partnerin und zukünftige Frau ist seit Mitte 2010 in Mutterschutz und hat somit in 2011 neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen. Ich selbst bin Angestellter (gesamtes 2011). Im Dezember 2011 heiraten wir nun. Das mit der Splittingtabelle ist klar, ich habe allerdings noch folgende Fragen:
- Meine zukünftige Frau hat aus privater Schatulle ihre PKV weiterbezahlt (ohne AG Zuschuss) können wir nun bei gemeinsamer Veranlagung für alle 12 Monate die PKV meiner Partnerin bei den Werbungskosten geltend machen oder nur die Beiträge die nach dem Heiratstermin angefallen sind? Wie sieht es mit weiteren Sonderausgaben (Berufsunfähigkeitsversicherung, etc) aus. Können alle in 2011 angefallenen Ausgaben geltend gemacht werden, oder nur die ab Datum der Heirat?
- Meine zukünftige Frau begann im laufe des Jahres eine Fortbildung (dauert bis 2012), die in Verbindung mit ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis (ist ja „nur“ in Mutterschutz und nicht arbeitslos). Sind diese Kosten ebenfalls in einer gemeinsamen Veranlagung voll geltend zu machen. Beginn der Ausbilung und Zahlung war vor dem Heiratstermin.
Kurzes Feedback wäre gut. Danke!!!