Hallo,
es besteht folgende Situation. Meine Partnerin und zukünftige Frau ist seit Mitte 2010 in Mutterschutz und hat somit in 2011 neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen. Ich selbst bin Angestellter (gesamtes 2011). Im Dezember 2011 heiraten wir nun. Das mit der Splittingtabelle ist klar, ich habe allerdings noch folgende Fragen:
Meine zukünftige Frau hat aus privater Schatulle ihre PKV weiterbezahlt (ohne AG Zuschuss) können wir nun bei gemeinsamer Veranlagung für alle 12 Monate die PKV meiner Partnerin bei den Werbungskosten geltend machen oder nur die Beiträge die nach dem Heiratstermin angefallen sind? Wie sieht es mit weiteren Sonderausgaben (Berufsunfähigkeitsversicherung, etc) aus. Können alle in 2011 angefallenen Ausgaben geltend gemacht werden, oder nur die ab Datum der Heirat?
Meine zukünftige Frau begann im laufe des Jahres eine Fortbildung (dauert bis 2012), die in Verbindung mit ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis (ist ja „nur“ in Mutterschutz und nicht arbeitslos). Sind diese Kosten ebenfalls in einer gemeinsamen Veranlagung voll geltend zu machen. Beginn der Ausbilung und Zahlung war vor dem Heiratstermin.
Kurzes Feedback wäre gut. Danke!!!
es besteht folgende Situation. Meine Partnerin und zukünftige
Frau ist seit Mitte 2010 in Mutterschutz und hat somit in 2011
neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen. Ich selbst bin
Angestellter (gesamtes 2011). Im Dezember 2011 heiraten wir
nun. Das mit der Splittingtabelle ist klar, ich habe
allerdings noch folgende Fragen:
Meine zukünftige Frau hat aus privater Schatulle ihre PKV
weiterbezahlt (ohne AG Zuschuss) können wir nun bei
gemeinsamer Veranlagung für alle 12 Monate die PKV meiner
Partnerin bei den Werbungskosten geltend machen oder nur die
Beiträge die nach dem Heiratstermin angefallen sind?
-> sofern ihr keine gütertrennung habt und keine getrennte ekst-erklärung abgebt, läuft alles im jahr der heirat in die gemeinsame schatulle - ausgaben wie einkünfte, ganz gleich, wann ihr geheiratet habt in diesem jahr.
Wie sieht
es mit weiteren Sonderausgaben
(Berufsunfähigkeitsversicherung, etc) aus. Können alle in 2011
angefallenen Ausgaben geltend gemacht werden, oder nur die ab
Datum der Heirat?
-> alle ausgaben
Meine zukünftige Frau begann im laufe des Jahres eine
Fortbildung (dauert bis 2012), die in Verbindung mit ihrem
bestehenden Arbeitsverhältnis (ist ja „nur“ in Mutterschutz
und nicht arbeitslos). Sind diese Kosten ebenfalls in einer
gemeinsamen Veranlagung voll geltend zu machen. Beginn der
Ausbilung und Zahlung war vor dem Heiratstermin.
-> wurden die kosten im voraus gezahlt, und zwar vor dem JAHR der eheschließung, dann kann nur die (ehe)frau die kosten inder ekst-erklärung geltend machen. wurden die kosten zwar vor der eheschließung, aber im jahr der eheschließung gezahlt, dann fließt das wieder in die gemeinsame ekst-erklärung ein.
also irgendwelche Beträge tagesgenau abzurechnen… die Mühe macht sich das FA nicht.
Auch wenn man am 31.12. heiratet (theoretisch), kann man eine gemeinsame Veranlagung machen.
Sonst müßte man ja eine getrennte Steuererklärung bis zum Datum der Heirat und danach eine gemeinsame machen, ist doch viel zu umständlich.
Bei den Versicherungen gibt es mitlerweile Grenzen, die oft schon mit den gesetzlichen Versicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung, etc) mehr als erreicht werden. Versuchen könnt ihr’s trotzdem.
Kosten für die Ausbildung (bzw Fortbildung) sind Vorraussetzung für die Erzielung von Einkommen und gehören zu den Werbungskosten.