Steuererklärung für die Arbeit in Home-Office und bei Kurzarbeit

Hallo,

die Frage wäre zum Thema Steuererklärung beim Finanzamt für die Arbeit in Home-Office und bei Kurzarbeit.

Person A arbeitete als Arbeitnehmer bei der Firma X (Arbeitnehmerüberlassung).
A wohnt in seiner Hauptwohnung im Wohnort K und wegen des Projektes beim Kunde KU hat zwecks Projektmitarbeit im Wohnort E die zweite (Arbeitswohnung) nach Abstimmung mit Firma X bis 31.08.20 gemietet (so war der Mietvertrag).

Vom Anfang des Jahres 2020 arbeitete A beim Projekt bei KU ganz normal. In Mai 2020 KU führt Home-Office ein so arbeitet A 1 Monat lang (Mai 2020) für KU vom Home-Office. Anfang Juni 2020 KU erklärt dem A das Projektende. Dann vom Anfang Juni 2020 befindet sich A in Kurzarbeit. Zum 31.08.2020 war A bertiebsbedingt gekündigt. Nach der Diskussion erstattete Firma X dem A die Miete für Arbeitswohnung im Arbeitsort E.

Fragen:

  1. Dürfte A die Home-Office für Mai 2020 steuerlich abschreiben? Das ist noch Zeit des Projektes. Wie viel und wie heißt der Punkt des Abschreibens?

  2. Ab 01 Juni 2020 und bis 31 August 2020 war A in der Kurzarbeit ohne Projekt (Projektsuche), aber trotzdem besuchte A (obwohl logisch: seltener) seine zweite Wohnung im Wohnort E (u.a. Wohnungsabgabe und Kontrolle usw.). Was dürfte A in dem Fall für die Zeit der Home-Office im Projekt und für Kurzarbeit (Projektsuche) steuerlich abschreiben:

2a.: ja im Juni-August 2020 musste A nicht wöchentlich pendeln, aber ab und zu - schon: um die Wohnung in Stand zu halten und auf die aufzupassen.

2b: Gilt die Zeit Juni 2020-August 2020 (Kurzarbeit und Projektsuche) als Home-Office? A kommunizierte sich mit seine Firma X zum Projektsuche und organisatorisch (Zeiterfassung, Kurzarbeit; Kündigung, Lohnabrechnungen usw.)

Deine Fragen sind unverständlich.
Was soll denn überhaupt abgeschrieben werden.
Hierzu mal ein Link:
So funktioniert Abschreiben in der Steuererklärung - Taxfix